SEB Immoinvest – Was können Anleger tun, wenn die kommende Ausschüttung enttäuschend ausfällt?

SEB Immoinvest – Was können Anleger tun, wenn die kommende Ausschüttung enttäuschend ausfällt?
03.12.2012834 Mal gelesen
Welche Optionen stehen Anlegern offen, sollte die Ausschüttung Dezember 2012 nicht den Vorstellungen der Anleger entsprechen.

Rund ein halben Jahr nach dem Aus des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest steht in Kürze der zweite Ausschüttungstermin an. Die erste Auszahlung war recht hoch, jedoch stellt sich die Frage, ob dies für die immer näher rückende Dezemberauszahlung auch gelten wird. In dem Fall, dass die kommende Ausschüttung nicht den Erwartungen der Anleger entspricht, kann sich für Anleger die die Frage stellen, welche Optionen es außerhalb der Liquidation gibt. Neben den "wirtschaftlichen" Möglichkeiten wie dem Börsenverkauf gibt es auch rechtliche Handlungsalternativen für Anleger, die eine Alternative zur Abwicklung suchen.

 

Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des SEB Immoinvest verschiedene rechtliche Möglichkeiten aufzeigen. Eine Möglichkeit ist die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der SEB direkt, die den SEB Immoinvest auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits hunderte Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Ein besonderes Thema, das im Zusammenhang mit Interessengemeinschaften immer wieder von (Anleger)Interesse ist, sind "Sammelklagen". In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten - es gibt aber ein ähnliches Verfahren: Das Kapitalanleger-Musterverfahren, auch Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG-Verfahren) genannt. In einem KapMuG-Verfahren können komplexe, in der Klärung teure Streitfragen rund um eine Kapitalanlage verbindlich vor Gericht geklärt werden. Bei Prospektfehlern kann dies eine große Hilfe für individuelle Schadensersatzklagen sein.

 

Fachanwalt kann auch individuelle Schadensersatzansprüche überprüfen

 

Des Weiteren kann geprüft werden, wie erfolgreich Anleger des SEB Immoinvest gegen die Banken oder Berater auf individuellen Schadensersatz klagen können. Hierfür muss geklärt werden, ob die Beratung durch die Postbank, Volksbank, Sparkassen, Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Volkswagen Bank, Santander Bank, Apo Bank oder die verschiedenen Sparkassen ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten. Verschiedene Gerichte sprachen bereits Anlegern, die in offene Immobilienfonds wie den SEB Immoinvest investierten, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu.

 

Die Gerichte erblickten beispielsweise in der mangelnden Risikoaufklärung durch die Berater eine falsche Beratung der Anleger; zum Beispiel mussten Anleger vor der Investition über die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden. Ein weiterer Schwachpunkt vieler Beratungen war die versäumte Aufklärung über Provisionen. Zudem mussten Anleger über weitere Risiken sowie die Funktionsweise eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt werden.

 

 Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei verschiedenen Gerichten ein, da bei vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatz wegen Fehlern bei der Anlageberatung gefordert werden kann. Anleger, die wissen  möchten, wie gut ihre individuellen Chancen stehen, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu bekommen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft SEB Immoinvest

 
Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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