CS Euroreal: Schadensersatzklagen und andere rechtliche Schritte anstelle der Liquidation

CS Euroreal: Schadensersatzklagen und andere rechtliche Schritte anstelle der Liquidation
26.11.2012351 Mal gelesen
Nach dem Aus des offenen Immobilienfonds CS Euroreal gibt es nicht nur die Abwicklung. Es bestehen auch andere Optionen, wie zum Beispiel Schadensersatzansprüche.

Das spektakuläre Ende des offenen Immobilienfonds CS Euroreal dürfte nicht wenigen Anleger in Erinnerung gerufen haben, dass die Anpreisungen, mit welchen ihnen seinerzeit der Fonds von Postbank-, Commerzbank-, Citibank- oder auch Volksbanken- und Sparkassenberatern wärmsten empfahlen, sich nicht erfüllten. Eine sichere, verlässliche und auch jederzeit verfügbare Kapitalanlage war der Fonds CS Euroreal nicht. Angesichts dessen stellt sich für enttäuschte Anleger die Frage, ob sie Schadensersatz fordern können oder welche Alternativen es zur langfristig angelegten Abwicklung gibt.

 

Es gibt verschiedene Ansatzpunkte, wenn sich Anleger von ihren Anteilen am CS Euroreal trennen möchten. Neben den "wirtschaftlichen" Möglichkeiten wie dem Börsenverkauf gibt es auch rechtliche Handlungsalternativen für Anleger.

 

Schadensersatzklagen

Das Endergebnis der Abwicklung wird erst in Jahren feststehen.  Es sind jedoch die vorherigen Ereignisse rund um den CS Euroreal, wegen derer sich nicht wenige Anleger des CS Euroreal die Frage stellen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Dutzende Anleger dieses offenen Immobilienfonds. Da es bei diesen Anlegern zu Falschberatungen kam, wurden bereits Klagen aufSchadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht eingereicht.

 

So wurde beispielsweise nicht allen Anlegern vor der Investition in den CS Euroreal erklärt, dass offene Immobilienfonds die Rücknahme der Anteile aussetzen können und sogar - wie geschehen - aufgelöst werden können. Daher handelt es sich nicht um eine problemlos jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Darüberhinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Risiken, über die die Berater ebenfalls aufklären mussten. Auch erhielt nicht jeder Anleger rechtzeitig einen Verkaufsprospekt. Anleger müssen beachten, dass Ansprüche innerhalb recht kurzer Fristen verjähren können - einer möglichen Verjährung kann jedoch Einhalt geboten werden.

 

Interessengemeinschaft

Offene Frage gibt es jedoch nicht nur im Zusammenhang mit der individuellen Anlegerberatung. Im Rahmen einer Interessengemeinschaft können sich Anleger des CS Euroreal zusammenschließen. Hierbei geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

"Sammelklagen"

Ein besonderes Thema, das im Zusammenhang mit Interessengemeinschaften immer wieder von (Anleger)Interesse ist, sind "Sammelklagen". In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten - es gibt aber ein ähnliches Verfahren: Das Kapitalanleger-Musterverfahren, auch Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG-Verfahren) genannt. In einem KapMuG-Verfahren können Streitigkeiten und Fragen hinsichtlich einer Kapitalanlage für viel Anleger gleichzeitig verbindlich vor Gericht geklärt werden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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