KGAL Property Class Value Added 1: Ein „Drauflegergeschäft“ für Anleger?

KGAL Property Class Value Added 1: Ein „Drauflegergeschäft“ für Anleger?
21.11.2012238 Mal gelesen
Kapitalverluste schwächten den Dachfonds KGAL Property Class Value Added 1. Verluste der Anleger sind nicht ausgeschlossen. Welche Rechte und Ansprüche können Anleger geltend machen? Fachanwalt berät Anleger.

Wird der Fonds KGAL Property Class Value Added 1 dessen Anlegern Verluste bescheren? Diese Möglichkeit wird in der im Herbst 2012 erschienen Leistungsbilanz 2011 "offiziell" eingeräumt. So sei es nicht auszuschließen, dass Anleger ihr Kapital nicht vollständig zurück erhielten. Im Jahr 2011 hatten vier der sechs auf Immobilien-Private Equity spezialisierten Zielfonds mit erheblichen Problemen wie Kapitalverlust zu kämpfen, weswegen auch die Einnahmen für den Dachfonds deutlich unter den Erwartungen blieben.

 

Wie können sich Anleger wehren?

 

Was können Anleger des KGAL Property Class Value Added 1, die sich mit der aktuellen Situation nicht abfinden wollen, unternehmen? Die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern Möglichkeiten und Chancen aufzeigen. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, ob Anlegern des KGAL Property Class Value Added 1 ein verlustfreier Ausstieg aus dem geschlossenen Immobiliendachfonds ermöglicht werden kann. Ein möglicher Ansatzpunkt, um dies zu erreichen, ist eine Überprüfung, ob die Anlageberatung durch die Hypovereinsbank oder sonstige Berater in Ordnung war. Oder ob sie - wie so häufig - Fehler und Defizite aufwies.

 

Private-Equity-Dachfonds sind keine risikofreien Kapitalanlagen, auch wenn in Anlageberatungen suggeriert wurde, dass das Geld "sicher" sei. Denn der Risikograd eines Private-Equity-Engagements hängt in erster Linie von der Solidität der Unternehmen ab, an welchen sich der Private-Equity-Fonds beteiligt. Da es keine vollkommen risikofreien Wirtschaftsunternehmen gibt, werden diese Risiken auch nicht durch das "Einschieben" einer weiteren Ebene - des Dachfonds - aufgehoben, sie wird höchstens gestreut.

 

Anlageberatung durfte Anleger nicht im Unklaren über Risiken lassen

 

Daneben muss ein Anlageberatungsgespräch auch noch weiteren Anforderungen genügen; so mussten die Risiken und Nachteile, die mit der Beteiligung an einem Private-Equity-Dachfonds verbunden sind, realistisch dargestellt werden. Zum Beispiel die eingeschränkte Möglichkeit, sich von Fondsanteile zu trennen - der Zweitmarkt ist nicht geregelt und der Verkauf von Anteil am KGAL PropertyClass Value Added 1 ist von der Nachfrage nach entsprechenden Fondsanteilen abhängig. Der vollständige Verkaufsprospekt musste rechtzeitig übergeben werden.

 

Private-Equity-Dachfonds werden auch wegen der hohen Kosten für die Anleger kritisiert, da eine recht hohe Rendite erzielt werden muss, bevor der Anleger die Kosten ausgeglichen hat. In diesem Zusammenhang sind die sogenannten weichen Kosten, welche nicht in die Investition, sondern in den Vertrieb und ähnliches fließen, von Bedeutung. Ein häufiger Mangel von Anlageberatungsgespräche ist die unzureichende Aufklärung der Anleger über Provisionen.

 

Haben die Berater der Hypo Vereinsbank oder Anlageberater diese oder ähnliche Pflichten verletzt, weil sie den Anlegern solche Risiken nicht erläuterten, bestehen gute Chancen für die Anleger des KGAL Property Class Value Added 1, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Fonds lösen können und Schadensersatz fordern können. Sollten Anleger des KGAL Property Class Value Added 1das Gefühl haben, dass sie in ihrem Anlageberatungsgespräch nicht vollumfänglich aufgeklärt wurden oder sonstige Fragen haben, sollten sie nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.

 

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