KanAm Grundinvest: Zusätzliche Ausschüttung in November 2012?

KanAm Grundinvest: Zusätzliche Ausschüttung in November 2012?
08.11.2012568 Mal gelesen
Nach dem Verkauf einer britischen Immobilie visiert das Management des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest eine zusätzliche Auszahlung noch in diesem Monat an.

Bekommen die Anleger des KanAm Grundinvest einen "Nachschlag" zu der Auszahlung des 08.10.2012? Das Management des offenen Immobilienfonds konnte Anfang November 2012 eine Londoner Immobilie veräußern und plant eine zusätzliche Ausschüttung noch in diesem Monat. Die in Aussicht gestellte Höhe der Auszahlung beträgt etwa 1 Euro je Anteil. Dennoch zeigt auch dieser Immobilienverkauf, dass Liquidationsausschüttungen keine Selbstläufer sind und dass Verkaufserfolge von Management abhängig sind.

 

Ob die Zusatzausschüttung die erst im Sommer erhöhte Verwaltungsgebühr "aufwiegt", müssen die Anleger für sich entscheiden. Auch die Frage, ob die Teilnahme an der mehrjährigen Liquidation dem Geschmack der Anleger entspricht, müssen diese selbst entscheiden. Sie können Alternativen, wie zum Beispiel die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ins Auge fassen, die sich zum Beispiel aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben können.

 

Da offene Immobilienfonds einer Vielzahl von Anlegern als die "rentable und flexible Variante des Sparbuchs" angepriesen wurde, sind Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung an der Tagesordnung. Denn im Fall, dass Anleger auf relevante Risiken wie die Schließung oder die Auflösung nicht hingewiesen wurden, liegt eine Haftung wegen falscher Anlageberatung nahe.

 

Können die Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend gemacht werden,  kann die Beteiligung am KanAm Grundinvest rückabgewickelt werden. Dann sind die Anleger so zu stellen, als hätten sie sich nie an dem offenen Immobilienfonds beteiligt. Somit kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen es den Anlegern ermöglichen, ihr investiertes Geld vor dem (im Ergebnis noch offenen) Ende der Liquidation im Jahr 2016 zurückzubekommen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits zahlreiche Anleger des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest. Allerdings müssen Anleger beachten, dass Schadensersatzansprüche verjähren können und dann nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden können.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite KanAm Grundinvest

 

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