SEB Immoinvest: Zweite Ausschüttung rückt näher

SEB Immoinvest: Zweite Ausschüttung rückt näher
31.10.2012989 Mal gelesen
Was wird die zweite Auszahlung des SEB Immoinvest den Anlegern einbringen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen als Alternative zur Abwicklung des offenen Immobilienfonds

Die erste Auszahlung war sehr üppig. Ob die zweite Abwicklungsausschüttung des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest eine ähnliche Höhe erreichen wird, ist offen. Da im Juni aber Geld ausgeschüttet wurde, welches während der zweijährigen Schließung des SEB Immoinvest angespart wurde, wäre es überraschend, wenn ein ähnlicher Betrag durch die Verkaufsbemühungen eines halben Jahres zusammenkäme.

 

Auch das Fondsmanagement selbst warnte schon unmittelbar nach der ersten Ausschüttung vor überhöhten Erwartungen. Denn neben dem SEB Immoinvest sind weitere offene Immobilienfonds in der Liquidation, die ebenfalls Immobilien verkaufen möchten. Inwiefern sich dies auf die konkreten Verkäufe des SEB Immoinvest bislang auswirkte, wird sich zeigen.

 

Was können Anleger unternehmen, die nicht weiter an der Abwicklung teilnehmen möchten?

 

Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des SEB Immoinvest verschiedene rechtliche Möglichkeiten aufzeigen. Eine Möglichkeit ist die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der SEB direkt, die den SEB Immoinvest auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits hunderte Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Ein besonderes Thema, das im Zusammenhang mit Interessengemeinschaften immer wieder von (Anleger)Interesse ist, sind "Sammelklagen". In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten - es gibt aber ein ähnliches Verfahren: Das Kapitalanleger-Musterverfahren, auch Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG-Verfahren) genannt. In einem KapMuG-Verfahren können Streitigkeiten und Fragen für alle Anleger einer Kapitalanlage verbindlich vor Gericht geklärt werden. Bei Prospektfehlern kann dies eine große Hilfe für individuelle Schadensersatzklagen sein.

 

Fachanwalt kann auch individuelle Schadensersatzansprüche überprüfen

 

Des Weiteren kann geprüft werden, wie erfolgreich Anleger des SEB Immoinvest gegen die Banken oder Berater auf individuellen Schadensersatz klagen können. Hierfür muss geklärt werden, ob die Beratung durch die Postbank, Volksbank, Sparkassen, Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Volkswagen Bank, Santander Bank, Apo Bank oder die verschiedenen Sparkassen ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten. Verschiedene Gerichte sprachen bereits Anlegern, die in offene Immobilienfonds wie den SEB Immoinvest investierten, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu.

 

Die Gerichte erblickten beispielsweise in der mangelnden Risikoaufklärung durch die Berater eine falsche Beratung der Anleger; zum Beispiel mussten Anleger vor der Investition über die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden. Ein weiterer Schwachpunkt vieler Beratungen war die versäumte Aufklärung über Provisionen. Zudem mussten Anleger über weitere Risiken sowie die Funktionsweise eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt werden.

 

 Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei verschiedenen Gerichten ein, da bei vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatz wegen Fehlern bei der Anlageberatung gefordert werden kann. Anleger, die wissen  möchten, wie gut ihre individuellen Chancen stehen, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu bekommen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft SEB Immoinvest


Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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