Hannover Leasing 142 Magical Productions: Drohende Verjährung

Hannover Leasing 142 Magical Productions: Drohende Verjährung
30.10.2012330 Mal gelesen
Rund 10 Jahre nach der Zeichnung werden die Anleger des Medienfonds Hannover Leasing 142 Magical Productions mit Steuerprobleme konfrontiert. Schadensersatzansprüche der Anleger sind akut von der Verjährung bedroht.

Nicht jedes Anlagekonzept lässt sich reibungslos umsetzen. Dies demonstriert u. a. die Steuerproblematik bei dem Medienfonds Hannover Leasing 142 Magical Productions, bei welchem Steuernachforderungen für die Jahr 2002 bis 2009 kürzlich die Anleger aufschreckten. Die heutige Lage des Medienfonds unterscheidet sich deutlich von den Szenarien, die die Berater der Commerzbank, der Deutschen Bank und verschiedener Sparkassen den Anleger präsentierten. Die Forderung nach Schadensersatz ist daher vor viele Anleger des Hannover Leasing 142 Magical Productions eine naheliegende Reaktion.

 

Schadensersatzansprüche ergeben sich beispielsweise aus falscher Anlageberatung. Wurde bei dem Beratungsgespräch von der Commerzbank, der Sparkasse oder der Deutschen Bank kein realistisches Bild sowohl von den Chancen als auch den Risiken gezeichnet, weißt die Beratung Mängel auf. So durften die verschiedenen Risiken, wie die steuerlichen Risiken oder das Totalverlustrisiko, nicht verharmlost werden. Da es sich bei einem Medienfonds um eine Unternehmensbeteiligung handelt, durfte der Hannover Leasing 142 Magical Productions nicht Anlegern empfohlen werden, die eine sichere Kapitalanlage suchten. Es gibt aber auch noch weitere Ansatzpunkte, die überprüft werden können.

 

Drohende Verjährung: Ansprüche können gesichert werden

 

Anleger des Medienfonds Hannover Leasing 142 Magical Productions, die Schadensersatz von der Commerzbank, der Deutschen Bank, einer Sparkasse oder einer sonstigen beratenden Stelle fordern möchten, müssen sich sputen. Denn die Verjährung von Ansprüchen aus dem 2002 aufgelegten Fonds steht unmittelbar bevor, da Ansprüche wegen Falschberatung maximal 10 Jahre nach dem Entstehen des Anspruchs geltend gemacht werden können (§ 199 Abs. 4 BGB). In den der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vorliegenden Fällen fand die Zeichnung des Fonds Hannover Leasing 142 Magical Productions vielfach im November 2012 statt - in diesen Fällen ist besondere Eile angebracht.

 

Damit die Ansprüche der Anleger des Hannover Leasing 142 Magical Productions nicht endgültig verjähren, können Anwälte Maßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern. Anleger des Medienfonds Hannover Leasing 142 Magical Productions, die sich ihre Chance auf Schadensersatz sichern möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Hannover Leasing 142 Magical Productions

 

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