KanAm Grundinvest: Auszahlung Oktober 2012

KanAm Grundinvest: Auszahlung Oktober 2012
26.10.2012428 Mal gelesen
Die zweite Liquidationsauszahlung des KanAm Grundinvest brachte den Anlegern des aufgelösten offenen Immobilienfonds 1,30 Euro je Anteil ein. Anleger auf der Suche nach Alternativen zur Abwicklung können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage hinsichtlich Schadensersatzansprüchen erwägen.

Im Oktober 2012 zahlte der aufgelöste offene Immobilienfonds KanAm Grundinvest die zweite Abwicklungsausschüttung an dessen Anleger aus. Dass die Anleger einen recht geringen Betrag je Anteil erhalten, verdeutlicht, dass der Erfolg von Abwicklungen von vielen Faktoren beeinflusst wird. In dem Kommentar des Fondsmanagement des KanAm Grundinvest wird zum Beispiel auch das Verkaufsumfeld angesprochen.

 

Ausschüttung Oktober 2012: 1,30 Euro je Anteil

 

Hinsichtlich der Verkaufsmöglichkeiten von aufgelösten offenen Immobilienfonds veröffentlichte die Ratingagentur Scope am 19.10.2012 online eine Einschätzung, dass Anleger bei Abwicklungen in vielen Fällen "viel Geduld aufbringen" müssen, da nur geringe Beträge zurückfließen. Eine Einschätzung, die auch der vom KanAm Grundinvest ausgezahlte Betrag von 1,30 Euro je Anteil zu bestätigen scheint, wenn auch beachtet werden muss, dass die Höhe der Oktober 2012-Auszahlung auch durch noch nicht abgeschlossene Immobilienverkäufe beeinflusst wurde.

 

Welchen Lauf die Abwicklung des KanAm Grundinvest nehmen wird, muss sich noch zeigen. In naher Zukunft ist für die Anleger des offenen Immobilienfonds vor allem die Frage von Interesse, ob die in Aussicht gestellte Zusatzausschüttung stattfinden wird. Unabhängig von der zukünftigen Entwicklung der Auszahlungen, können Anleger des KanAm Grundinvest erwägen, sich auch über Alternativen zur Liquidation Gedanken zu machen.

 

Banken und Anlageberater haften für fehlerhafte Anlageberatung

 

Eine Möglichkeit sind die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage. Da offene Immobilienfonds einer Vielzahl von Anlegern als die "rentable und flexible Variante des Sparbuchs" angepriesen wurde, sind Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung an der Tagesordnung. Denn im Fall, dass Anleger auf relevante Risiken wie die Schließung oder die Auflösung nicht hingewiesen wurden, liegt eine Haftung wegen falscher Anlageberatung nahe.

 

Können die Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend gemacht werden,  kann die Beteiligung am KanAm Grundinvest rückabgewickelt werden. Dann sind die Anleger so zu stellen, als hätten sie sich nie an dem offenen Immobilienfonds beteiligt. Somit kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen es den Anlegern ermöglichen, ihr investiertes Geld vor dem (im Ergebnis noch offenen) Ende der Liquidation im Jahr 2016 zurückzubekommen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits zahlreiche Anleger des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite KanAm Grundinvest

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de