Nordcapital MS E. R. Malmo: Schadensersatz, wenn Anleger falsch beraten wurden

Nordcapital MS E. R. Malmo: Schadensersatz, wenn Anleger falsch beraten wurden
26.10.2012317 Mal gelesen
Die Schiffsbeteiligung Nordcapital MS E. R Malmo muss saniert werden. Anleger, die sich nicht weiter an dem Schiffsfonds beteiligen möchten, können überprüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

Der Schiffsfonds Nordcapital MS E. R. Malmo und dessen Anleger müssen sich mit den in Schieflage geratenen Finanzen des Fonds auseinandersetzen. Dem Schiffsfonds droht die Zahlungsfähigkeit abhanden zu kommen, sodass durch ein Liquiditätssicherungskonzept die Möglichkeit einer Insolvenz abgewendet werden soll.

 

Zusätzlich kann auch der Chartervertrag des Schiffs ab November 2012 von Interesse sein, da dann dessen frühester Endzeitpunkt gekommen ist. Schon für sich betrachtet, ist die Situation des Schiffsfonds Nordcapital MS E. R. Malmo eine herausfordernde. Jedoch muss das Management des Fonds diese Probleme mitten währen der Schifffahrtskrise anpacken, die für alles andere als gute Rahmenbedingungen auf dem Schifffahrtsmarkt sorgt.

 

Sanierung soll "Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft erhalten"

 

Wie die Zukunft des Nordcapital MS E. R. Malmo sich gestalten wird, kann nur abgewartet werden. Anleger des Schiffsfonds, die angesichts der jetzigen Situation Zweifel haben, ob die Beteiligung an dem Schiffsfonds "das Richtige" war, können sich rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einholen. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann beispielsweise ermittelt werden, ob es zu einer Falschberatung vor der Investition in den Fonds Nordcapital MS E. R. Malmo kam.

 

Lief die Anlageberatung nicht fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

 

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Fehlerhafte Anlageberatung führt zu Schadensersatz

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Nordcapital MS E. R. Malmo als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten können. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds Nordcapital MS E. R. Malmo.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Klagemöglichkeiten der Anleger eines Schiffsfonds

 

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