Diese sollten als Steuersparmodell dienen und zugleich eine Investition in die Altersvorsorge sein. Durch die versprochenen Mieteinnahmen sollten sich die Wohnungen praktisch "wie von selbst tragen."
Tatsächlich erwarben die Käufer aber minderwertige Schrottimmobilien. Die prognostizierten Mieteinnahmen haben sich zu keinem Zeitpunkt verwirklicht. Dabei war das ganze Konzept erlogen, wie sich jetzt herausstellte. Die garantierten Mieteinnahmen beruhten nämlich auf einer Fälschung der Daten. Viele Anleger vertrauten aber hierauf und stehen nun vor dem finanziellen Ruin. Die tatsächlichen Mieteinnahmen reichen bei weitem nicht aus, um die laufenden Kreditraten für den Immobilienkredit zu tilgen. Auch liegt der Wert der Wohnungen weit unter dem Kaufpreis. Eine Weiterveräußerung ist also nur unter Inkaufnahme von erheblichen Verlusten möglich. So berichtete etwa der Wiesbadener Kurier am 12.09.2012 von einem Ehepaar, das eine Wohnung in Berlin zu einem Preis von EUR 170.000 erworben hat. Tatsächlich war die Wohnung jedoch nur EUR 55.000 wert.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, aus Wiesbaden vertritt zahlreiche Schrottimmobiliengeschädigte. Meist kann er ihnen helfen, ihr ursprünglich investiertes Kapital gegen Rückgabe der Schrottimmobilie zurückzuholen.
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