Scalping bei „De Beira“ – Aktie: Bei Rückgewinnungshilfe ist Eile geboten!

Scalping bei „De Beira“  – Aktie: Bei Rückgewinnungshilfe ist Eile geboten!
21.10.2012506 Mal gelesen
In Stuttgart stehen derzeit drei Männer vor Gericht, denen vorgeworfen wird, den Kurs der Aktie De Beira im Zeitraum 15.05.2006 bis 15.06.2006 durch massive Kaufempfehlungen, die teils unrichtige und irreführende Angaben enthielten, beeinflusst zu haben.

Angeklagt sind zwei Börsenjournalisten, nämlich der Finanzjournalist Sascha O., ein früherer Journalist des Magazins Focus sowie ein Kanadier, der seit 16 Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Inzwischen haben die drei Angeklagten gestanden, Aktien des Rohstoffunternehmens besessen und von den Vermarktungsplänen für die Aktie gewusst zu haben.

Durch die Manipulation von De Beira soll der Kurs sich innerhalb weniger Wochen verzehnfacht haben, bevor er dann jäh abstürzte, Anleger erlitten durch dieses sog. "Scalping" erhebliche Verluste, während die Angeklagten mehr als 38 Mio. € Gewinn erzielt haben sollen.

Die Staatsanwaltschaft hat Vermögenswerte in Millionenhöhe sicherstellen können.

Diese Vermögenswerte können für die Geschädigten im Wege der Rückgewinnungshilfe geltend gemacht werden. Vor allem Anleger, die in dem Zeitraum zwischen Mai 2006 bis einschließlich Juli 2006 Aktien von DeBeira gekauft haben, dürften Chancen auf eine Entschädigung haben.

Eile ist geboten, denn bei der Rückgewinnungshilfe gilt das sog. "Prioritätsprinzip.

Geschädigte sollten also umgehend tätig werden, um einen Titel zu erwirken, um Ansprüche im Wege der Rückgewinnungshilfe geltend machen zu können.