Salamon 16 SAG Bulk Norway – Schadensersatz für falsch beratene Anleger

Salamon 16 SAG Bulk Norway – Schadensersatz für falsch beratene Anleger
10.10.2012390 Mal gelesen
Anleger mussten einem Beratungsgespräch vor der Investition in den Schiffsfonds Salamon 16 SAG Bulk Norway anleger- und anlagegerecht beraten werden. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klagt Schadensersatz für falsch beratene Anleger ein.

Eigentlich war für den 16. Schiffsfonds der Salamon AG zunächst nicht das heute namensgebende Schiff MS SAG Bulk Norway vorgesehen. Da der ursprünglich vorgesehene Frachter MS SAG Bulk India nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnte, kam es zu dem Austausch bei dem 2008 aufgelegten Schiffsfonds. Aktuell befinden sich der Fonds Salamon 16 SAG Bulk Norway in der Lage, für das Jahr 2011 eine Ausschüttung in Höhe von 6,6 % vorzunehmen. Unabhängig hiervon sollten dessen Anleger allerdings bedenken, dass das Modell Schiffsfonds sich nicht für jeden Anlagezweck eignet.

 

Wurde den Anlegern die Schiffsbeteiligung Salamon 16 SAG Bulk Norway als sichere Anlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsbeteiligungen sind Unternehmen, sodass eine Schiffsbeteiligung eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken ist. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Letzteres steht aber im Widerspruch zu dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage. Darüberhinaus bestehen diverse weitere Risiken, auf die die Anleger vor der Investition in den Schiffsfonds Salamon 16 SAG Bulk Norway hingewiesen werden mussten: Zum Beispiel den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Über die Risikoaufklärung hinaus bestehen noch weitere Pflichten, um Anleger ordnungsgemäß über eine Kapitalanlage aufzuklären.

 

Anleger durften nicht im Unklaren über Risiken einer Schiffsbeteiligung gelassen werden

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Für Anleger des Schiffsfonds Salamon 16 SAG Bulk Norway, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des Salamon 16 SAG Bulk Norway können ihre individuellen Chancen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ausloten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Klagemöglichkeiten der Anleger eines Schiffsfonds

 

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