Salamon 15 SAG Bulk Germany – Falsch beratene Anleger können Schadensersatz fordern

Salamon 15 SAG Bulk Germany – Falsch beratene Anleger können Schadensersatz fordern
10.10.2012391 Mal gelesen
Eine falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus. Anleger des Schiffsfonds Salamon 15 SAG Bulk Germany, die das Gefühl haben, dass bei ihrem Anlageberatungsgespräch Fehler passierten, können von einem Fachanwalt ihre persönlichen Recht ermitteln und durchsetzen lassen.

Der heute namensgebende Frachter MS SAG Bulk Germany war nicht von Anfang an für den Schiffsfonds Salamon 15 vorgesehen, eigentlich sollte das Schiff MS SAG Bulk China das Investitionsobjekt des Fonds sein. Dieser Frachter wurde jedoch zu Beginn der Laufzeit der Schiffsbeteiligung gegen den Frachter MS SAG Bulk Germany ausgetauscht. Da das Schiff des Salamon 15 SAG Bulk Germany über einen noch laufenden Festchartervertrag verfügt, konnten die Anleger des Schiffsfonds für das Jahr 2011 eine Ausschüttung in Höhe von 6 % in Empfang nehmen. Unabhängig von der aktuellen Lage des Salamon 15 SAG Bulk Germany sollten dessen Anleger bedenken, dass das Modell Schiffsfonds sich nicht für jeden Anlagezweck eignet.

 

Wurde den Anlegern die Schiffsbeteiligung Salamon 15 SAG Bulk Germany als sichere Anlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsbeteiligungen sind Unternehmen, sodass eine Schiffsbeteiligung eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken ist. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Letzteres steht aber im Widerspruch zu dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage.

 

Anleger mussten über Risiken wie das Totalverlustrisiko aufgeklärt werden

 

Darüberhinaus bestehen diverse weitere Risiken, auf die die Anleger vor der Investition in den Schiffsfonds Salamon 15 SAG Bulk Germany hingewiesen werden mussten: Zum Beispiel den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Über die Risikoaufklärung hinaus bestehen noch weitere Pflichten, um Anleger ordnungsgemäß über eine Kapitalanlage aufzuklären.

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Für Anleger des Schiffsfonds Salamon 15 SAG Bulk Germany, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des Salamon 15 SAG Bulk Germany können ihre individuellen Chancen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ausloten lassen

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Klagemöglichkeiten der Anleger eines Schiffsfonds

 

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