MPC MS Rio Teslin und MS Rio Thelon – Verjährung droht bei Beteiligungen aus dem Jahr 2002

MPC MS Rio Teslin und MS Rio Thelon – Verjährung droht bei Beteiligungen aus dem Jahr 2002
10.10.2012306 Mal gelesen
Schadensersatzansprüche, die falsch beratenen Anlegern des Schiffsfonds MPC MS Rio Teslin und MS Rio Thelon zustehen, verjähren 10 Jahre nach dem Fondsbeitritt. Sind Ansprüche von der Verjährung bedroht, kann diese von Anwälten gehemmt werden.

Die Auflegung der Schiffsbeteiligung MPC MS Rio Teslin und MS Rio Thelon erfolgte im Jahr 2002. Der Fonds investierte in nicht direkt in Schiffe, sondern beteiligte sich an zwei anderen Schiffsfonds. Hierbei handelt es sich um die Schiffsbeteiligungen MPC MS Rio Teslin und MPC MS Rio Thelon. In den letzten Jahren sind die Ausschüttungen an die Anleger in Stocken geraten, bevor sie seit einiger Zeit gänzlich zum Erliegen gekommen sind.

 

Dies zeigt, dass Schiffsfonds keine sicheren und verlässlichen Kapitalanlagen sind. Wurde Anlegern der Schiffsfonds MPC MS Rio Teslin und MS Rio Thelon dennoch als sichere Anlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Schiffsfonds sind Unternehmen mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Solche Risiken darf eine sichere Kapitalanlage aber nicht aufweisen.

 

Schiffsfonds sind Unternehmensbeteiligungen mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken

 

Darüberhinaus bestehen diverse weitere Risiken, auf die die Anleger vor der Investition in den Schiffsfonds MPC MS Rio Teslin und MS Rio Thelon hingewiesen werden mussten, wie zum Beispiel die Risiken, die sich aus dem Betrieb eines Schiffs ergeben. Auch aus den Yen-Krediten der Zielfonds können sich Probleme ergeben, zum Beispiel wegen des Wechselkurses. Als die Fonds die Kredite aufnahmen, wurde ein Kurs von ca. 130 Yen je Euro zugrundegelegt, während der jetzige Kurs bei ca. 100 Yen je Euro liegt, was die Rückzahlung des Kredits verteuert.  Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung - wie so oft - hohe Provisionen, stellt sich die Frage nach einer ordnungsgemäßen Aufklärung der Anleger hierüber. Über die Risikoaufklärung hinaus bestehen noch weitere Pflichten, um Anleger ordnungsgemäß über eine Kapitalanlage aufzuklären.

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem zweiten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Für Anleger des Schiffsfonds MPC MS Rio Teslin und MS Rio Thelon, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des MPC MS Rio Teslin und MS Rio Thelon sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Drohende Verjährung: Datum der Beteiligung entscheidend

 

Anleger des MPC MS Rio Teslin und MS Rio Thelon müssen hierbei beachten, dass Ansprüche auch verjähren können. Zehn Jahre nach der Zeichnung der Fondsbeteiligung verjähren Ansprüche wegen falscher Anlageberatung. Daher bietet sich bei Anlegern, die ihre Beteiligung an dem Schiffsfonds MPC MS Rio Teslin und MS Rio Thelon im Jahr 2002 erwarben, ein Blick in die Zeichnungsunterlagen an. Darüber hinaus müssen Anleger beachten, dass Schadensersatzansprüche auch innerhalb einer kürzeren, dreijährigen Frist verjähren können - nämlich ab dem Zeitpunkt, an dem die Anleger Bescheid wussten, dass sie falsch beraten wurden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Klagemöglichkeiten der Anleger eines Schiffsfonds

 

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