MPC MS Santa Vanessa: Schadensersatz für falsch beratene Anleger

MPC MS Santa Vanessa: Schadensersatz für falsch beratene Anleger
08.10.2012405 Mal gelesen
Erneut müssen die Anleger des Schiffsfonds MPC MS Santa Vanessa auf Ausschüttungen verzichten. Anleger können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, welche Ansprüche ihnen zustehen. Bei falscher Anlageberatung stehen Schadensersatzansprüche im Raum.

In den Jahren nach dem Start des 2003 aufgelegten Schiffsfonds MPC MS Santa Vanessa konnten sich dessen Anleger an guten Ausschüttungen erfreuen. Mittlerweile ist nicht mehr so gut um die Ausschüttungen bestellt, denn diese fallen zum wiederholten Mal aus. Von den einstigen Prognosen sind die Ausschüttungen des MPC MS Santa Vanessa weit entfernt. Diese Entwicklung lässt deutlich zu Tage treten, dass Schiffsfonds keine verlässlichen oder gar sicheren Kapitalanlagen sind.

 

Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen

 

Wurde Anlegern die Investition in den Schiffsfonds MPC MS Santa Vanessa als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Dennoch wurden Schiffsbeteiligungen in der Vergangenheit immer wieder auch auf Sicherheit bedachten Anlegern empfohlen. Dabei handelt es sich bei Schiffsfonds um Unternehmensbeteiligungen mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Solche Risiken sind aber nicht mit dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder einer Altersvorsorge zu vereinbaren.

 

Ein Risiko, das bei etlichen Schiffsfonds bereits zum Problem wurde, sind Fremdwährungskredite. Der MPC MS Santa Vanessa nahm Kredite in japanischen Yen auf. Der Schiffsfonds nahm die Kredite bei einem Kurs von 133 Yen je Euro auf. Im Zuge der Finanzkrise erstarkte der Yen jedoch, und der jetzige Kurs liegt bei ca. 100 Yen je Euro. Dies verteuert die Rückzahlung des Yen-Kredits. Doch eine zutreffende und umfassende Risikoaufklärung ist nicht die einzige Pflicht bei einer Anlageberatung. Diese muss anleger- und anlagegerecht sein. Um dies zu erreichen, muss eine Anlageberatung in zwei Schritten ablaufen.

 

Anlageberatung muss realistisch über die Chancen und Risiken einer Kapitalanlage aufklären

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zunächst zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem zweiten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung - wie so oft - hohe Provisionen, stellt sich die Frage nach einer ordnungsgemäßen Aufklärung der Anleger hierüber. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Für Anleger des Schiffsfonds MPC MS Santa Vanessa, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des MPC MS Santa Vanessa sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Anleger beachten allerdings beachten, dass es hinsichtlich Schadensersatzansprüchen neben der zehnjährigen Höchstverjährungsfrist auch eine kürzere, dreijährige Frist gibt. Diese läuft ab dem Zeitpunkt, an dem die Anleger des MPC MS Santa Vanessa Bescheid wussten, dass sie falsch beraten wurden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über Klagemöglichkeiten von Schiffsfonds-Anlegern

 

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http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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