Salamon 7 MT Hellespont Tatina: Schadensersatzklagen für Anleger

Salamon 7 MT Hellespont Tatina: Schadensersatzklagen für Anleger
02.10.2012369 Mal gelesen
Anleger können im Fall einer falschen Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend machen. So mussten Anleger des Fonds Salamon 7 MT Hellespont Tatina vor der Investition wissen, dass es sich bei Schiffsfonds nicht um sicher Kapitalanlagen handelt.

Der Schiffsfonds Salamon 7 MT Hellespont Tatina wurde im Jahr 2004 aufgelegt. Bei dem Fondsschiff MT Hellespont Tatina handelt es sich um einen Tanker. Da dessen Unterchartervertrag bei der japanischen Reederei The Sanko Steamship im März 2012 auslief, entging der Schiffsfonds Salamon 7 MT Hellespont Tatina den Auswirkungen der Insolvenz des Reeders im Sommer 2012. Dennoch wiederholt sich aufgrund des Chartervertragswechsels für die Anleger der Ausfall der Ausschüttungen des Jahres 2009 bei den Ausschüttungen für das Jahr 2011.

 

Wie sich die wirtschaftliche Zukunft des Schiffsfonds inmitten der Schifffahrtskrise entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Alternativ können die Anleger des Salamon 7 MT Hellespont Tatina können im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre persönlichen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird. Fehlerhafte Beratungsgespräche sind daher keine Seltenheit.

 

Schiffsfonds eignen sich nicht als sichere Kapitalanlage

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Salamon 7 MT Hellespont Tatina als sichere Kapitalanlage oder gar für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten, nachfrageabhängigen Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.

 

Anlageberatung durfte Anleger nicht im Unklaren über Risiken lassen

 

Für Anleger des Schiffsfonds Salamon 7 MT Hellespont Tatina, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des Salamon 7 MT Hellespont Tatina sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtansprüche der Anleger einer Schiffsbeteiligung

 

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