Kurz nach dem medienwirksamen Aus des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest konnten dessen Anteilsinhaber den ersten Geldeingang verbuchen, sodass die Liquidation vielversprechend zu starten schien. Jedoch wurde bei dieser Auszahlung das über 2 Jahre hinweg "gesammelte" Geld ausgeschüttet. Bei den künftigen Auszahlungsterminen des SEB Immoinvest werden die Erträge aus den Verkäufen der Fondsimmobilien abzüglich der laufenden Kosten ausgeschüttet.
Laut Fondskommentar August 2012 konnten in jüngster Zeit vier "kleinere" Objekte im Wert von insgesamt ca. 50 Mio. Euro veräußert werden. Im Portfolio des SEB Immoinvest befinden sich noch über 130 Immobilien, die in den kommenden fünf Jahren veräußert werden sollen. Die Anleger, die an der Abwicklung teilnehmen, werden also noch eine Weile auf ihr restliches, noch im SEB Immoinvest befindliches Geld warten müssen, wenn sie weiterhin an der Liquidation des offenen Immobilienfonds teilnehmen.
Welche Alternativen gibt es für Anleger, die nicht an der langwierigen Abwicklung teilnehmen möchten? Zum einen können Anleger ihre Anteile des SEB Immoinvest ungeachtet der Abwicklung weiterhin an der Börse verkaufen. Hierbei müssen sie allerdings einkalkulieren, dass sich der Kurs der Anteile momentan unter dem Wert eines Anteils bewegt, sodass Verluste augenblicklich unumgänglich sind. Auch werden bei einem Börsenverkauf Gebühren fällig, die ebenfalls bedacht werden müssen.
Alternativen zur Teilnahme an der Abwicklung
Doch das Abenteuer Börse oder das monate- und jahrelange Warten auf das übrige Geld entspricht nicht den Vorstellungen jedes Anlegers. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des SEB Immoinvest verschiedene Alternativen hierzu aufzeigen. Eine Möglichkeit ist die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der SEB direkt, die den SEB Immoinvest auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits hunderte Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.
Fachanwalt kann auch individuelle Schadensersatzansprüche überprüfen
Des Weiteren kann geprüft werden, wie erfolgreich Anleger des SEB Immoinvest gegen die Banken oder Berater auf individuellen Schadensersatz klagen können. Hierfür muss geklärt werden, ob die Beratung durch die Postbank, Volksbank, Sparkassen, Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Volkswagen Bank, Santander Bank, Apo Bank oder die verschiedenen Sparkassen ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten. Verschiedene Gerichte sprachen bereits Anlegern, die in offene Immobilienfonds wie den SEB Immoinvest investierten, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu.
Die Gerichte erblickten beispielsweise in der mangelnden Risikoaufklärung durch die Berater eine falsche Beratung der Anleger. So hätten die Banken beispielsweise über die Möglichkeit, dass offene Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzten, beraten müssen. Ein weiterer Schwachpunkt vieler Beratungen war die versäumte Aufklärung über Provisionen. Zudem mussten Anleger über weitere Risiken sowie die Funktionsweise eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt werden.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei verschiedenen Gerichten ein, da in den meisten der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatz wegen Fehlern bei der Anlageberatung gefordert werden kann. Anleger, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen stehen, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu bekommen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Weitere Informationen:
Infoseite Interessengemeinschaft SEB Immoinvest
Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:
http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten
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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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