CS Euroreal: Schadensersatzklagen und Interessengemeinschaft für Anleger

CS Euroreal: Schadensersatzklagen und Interessengemeinschaft für Anleger
02.10.2012311 Mal gelesen
Nach dem Aus des offenen Immobilienfonds CS Euroreal folgt die jahrelange Abwicklung des Gebäudeportfolio des Fonds. Alternativen zur Teilnahme an der Liquidation.

Das einstige "Betongold" hat seinen Ruf als sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage spätestens mit dem medienwirksamen Aus der beiden Branchenflaggschiffe CS Euroreal und SEB Immoinvest eingebüßt. Zuvor wurde die Investition in einen offenen Immobilienfonds tausenden Anlegern als sichere Kapitalanlage empfohlen. Oft wurde dabei von Seiten der Anleger das Ziel verfolgt, etwas für die Altersvorsorge zu tun. Die jetzt folgende Liquidation, bei der die Immobilien des Fonds veräußert werden, soll fünf Jahre dauern.

 

Anlegern, die nicht an der Abwicklung teilnehmen möchten, bietet die Teilnahme an einer Interessengemeinschaft eine Alternative. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten. Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds und reichte bereits Klagen aufSchadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen wies oftmals Fehler auf.

 

Fehler bei der Anlageberatung lösen Schadensersatzansprüche aus

 

So wurde beispielsweise nicht allen Anlegern vor der Investition in den CS Euroreal erklärt, dass offene Immobilienfonds die Rücknahme der Anteile aussetzen können und sogar - wie geschehen - aufgelöst werden können. Daher handelt es sich nicht um eine problemlos jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Darüberhinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Risiken, über die die Berater ebenfalls aufklären mussten. Leider sind Beratungsfehler keine Seltenheit.Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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