Salamon 5 MT Astra – Anspruch auf Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Salamon 5 MT Astra – Anspruch auf Schadensersatz bei falscher Anlageberatung
01.10.2012292 Mal gelesen
Schiffsfonds wie der Salamon 5 MT Astra eignen sich nicht für jeden Anlagezweck. Anleger, die vor der Zeichnung falsch beraten wurde, können Schadensersatz fordern. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klagt für Anleger.

Im Jahr 2003 brachte der Hamburger Fondsanbieter Salamon AG dessen fünfte Schiffsbeteiligung auf den Markt. Der Schiffsfonds Salamon 5 MT Astra investiert in den Tanker MT Astra. Anfang 2012 - mitten in der Schifffahrtskrise - lief der Chartervertrag des Tankers aus. Der auslaufende Chartervertrag trug - neben einem planmäßigen Aufenthalt im Dock - dazu bei, dass die Anleger erstmals auf Ausschüttungen komplett verzichten mussten.

 

Die wirtschaftliche Zukunft des Schiffsfonds Salamon 5 MT Astra hängt davon, ob und wie erfolgreich sich der Tanker MT Astra angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen des krisengeschüttelten Schifffahrtsmarkts behaupten kann. Anleger des Fonds Salamon 5 MT Astra, die sich nicht weiter an dem Schiffsfonds beteiligen möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage in Erwägung ziehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann abklären, welche Möglichkeiten Anlegern offen stehen.

 

Anlageberatungsgespräche durfte Anleger nicht im Unklaren über die erheblichen Risiken einer Schiffsbeteiligung lassen

 

Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen.  Beispielsweise wurde nicht in jedem Beratungsgespräch ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt. So wurden Schiffsfonds nicht selten als sichere und für die Altersvorsorge geeigneten Kapitalanlagen angepriesen, obwohl es sich um Unternehmen mit den entsprechenden Verlustrisiken handelt. Auch über weitere Risiken wie die lange Laufzeit eines Schiffsfonds musste aufgeklärt werden. Ein weiterer kritischer Punkt vieler Beratungsgespräche ist die (ungenügende) Aufklärung über Provisionen, die gerade bei Schiffsfonds oft und üppig flossen.

 

Wurden diese oder ähnliche Pflichten bei der Anlageberatung verletzt, bestehen für die Anleger des Salamon 5 MT Astra gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Angesichts der ungewissen Zukunftsperspektiven des Salamon 5 MT Astra sollten dessen Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Anleger des Schiffsfonds Salamon 5 MT Astra können so ihre individuellen Chancen klären lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtansprüche der Anleger einer Schiffsbeteiligung

 

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