HCI Shipping Select XV – Schadensersatzklagen für falsch beratene Anleger

HCI Shipping Select XV – Schadensersatzklagen für falsch beratene Anleger
28.09.2012308 Mal gelesen
Anleger, die hinsichtlich ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XV falsch beraten wurden, können ihre persönlichen Chancen auf Schadensersatz von Anwälten überprüfen lassen.

Die ersten Schwierigkeiten warteten im Jahr 2009 auf den 2005 aufgelegten Schiffsfonds HCI Shipping Select XV. Die Anleger der Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select XV mussten aufgrund der Insolvenz der MarCatania in gewissem Umfang Verluste verbuchen. Der Schiffsbeteiligung verbleiben damit noch zwei Containerschiffe, drei Frachter und ein Tanker. Die Ausschüttungen des Schiffsfonds HCI Shipping Select XV blieben in der Folgezeit erneut aus.

 

Anleger, die sich von der ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XV trennen möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinsichtlich ihrer rechtlichen Optionen beraten lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird. Fehlerhafte Beratungsgespräche sind daher keine Seltenheit.

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select XV von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.

 

Schadensersatzansprüche können verjähren

 

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XV, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Shipping Select XV sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Hierbei müssen Anleger allerdings bedenken, dass es neben der zehnjährigen Höchstverjährungsfrist bei Falschberatungen auch eine kürzere, dreijährige Verjährungsfrist gibt. Diese läuft ab dem Zeitpunkt, an dem der Anleger über die schadensersatzauslösenden Umstände Bescheid wusste.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über Rechtsansprüche der Schiffsfondsanleger

 

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