BS Invest MS Elise Schulte – Fachanwalt klagt für falsch beratene Anleger

BS Invest MS Elise Schulte – Fachanwalt klagt für falsch beratene Anleger
26.09.2012336 Mal gelesen
Anleger, die vor der Investition in den Schiffsfonds BS Invest MS Elise Schulte nicht ordnungsgemäß beraten wurden, können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre individuellen Ansprüche überprüfen lassen.

Die 2004 aufgelegte Schiffsbeteiligung BS Invest MS Elise Schulte beteiligt sich an dem Tanker MS Elise Schulte. In den ersten Jahren entwickelte sich der Schiffsfonds BS Invest MS Elise Schulte wie erwartet und die Anleger konnten sich über prognosegemäße Ausschüttungen freuen. Dann stagnierten die Ausschüttungen jedoch, bevor sie gänzlich entfielen.

 

Ausschüttungen unter Plan

 

So gesehen ist der Schiffsfonds BS Invest MS Elise Schulte für dessen Anleger kein voller Erfolg. Anleger, die sich ihrer Schiffsbeteiligung trennen möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen offen stehen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird.

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, muss diese zum einen zu den Wünschen des Anlegers passen. Zum anderen müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen umfassend aufklären. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Schiffsfonds sind Unternehmensbeteiligungen

 

Wurde Anlegern von ihren Beratern die Schiffsbeteiligung BS Invest MS Elise Schulte für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Provisionen bzw. die (fehlende) Aufklärung darüber, sind ein heikles Thema vieler Beratungsgespräche.

 

Für Anleger des Schiffsfonds BS Invest MS Elise Schulte, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des BS Invest MS Elise Schulte sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Allerdings müssen die Anleger des BS Invest MS Elise Schulte bedenken, dass Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung verjähren können. So gibt es neben der 10-jährigen Höchstverjährungsdauer auch eine kürzere, kenntnisabhängige Frist, welche nur 3 Jahre läuft.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Rechtsansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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