KGAL BA 193 SeaClass 6 – Falsch beratene Anleger können Schadensersatz fordern

KGAL BA 193 SeaClass 6 – Falsch beratene Anleger können Schadensersatz fordern
20.09.2012343 Mal gelesen
Passierten bei der Anlageberatung vor der Investition in den Schiffsfonds KGAL Beteiligungsangebot 193 SeaClass 6 Fehler, können Anleger Schadensersatz fordern. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klagt für Anleger.

Die Anleger des Schiffsfonds KGAL BA 193 SeaClass 6 mussten des Öfteren zurückstecken. Die Ausschüttungen sind bereits vor Jahren ins Stocken geraten, da Sondertilgungen vorrangig zu bedienen waren. Aktuell stellt sich die Frage, ob der Schiffsfonds KGAL BA 193 SeaClass 6 die aktuelle Krise der Schifffahrt erfolgreich meistern wird. Viel hängt davon ab, ob und zu welchen Konditionen der Schiffsfonds einen auskömmlichen Anschlussvertrag für den im Juli 2012 ausgelaufenen Chartervertrag finden kann. Problematisch ist, dass sich im Sommer 2012 die Meldungen häuften, dass die Transportschifffahrt die Krise noch nicht überwunden habe und dass weiterhin das Einnahmeniveau nicht an frühere Ertragsmargen anknüpfen könne.

 

Anleger, die sich angesichts der Probleme des KGAL BA 193 SeaClass 6 vor dem geplanten Ende der Laufzeit im Jahr 2024 von ihrer Beteiligung an den beiden Tankern MT Maersk Remlin und MT Maersk Riesa lösen möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinsichtlich ihrer Handlungsmöglichkeiten beraten lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da Beratungsgespräche oftmals Mängel aufweisen.

 

Fehler bei der Anlageberatung lösen Schadensersatzansprüche aus

 

Wurde Anlegern von ihren Bank- oder Anlageberatern die Schiffsbeteiligung KGAL BA 193 SeaClass 6 für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger über diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.

 

Für Anleger des Schiffsfonds KGAL BA 193 SeaClass 6, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des KGAL BA 193 SeaClass 6 sollten daher gerade angesichts der nicht unbedingt rosigen Lage des Schiffsfonds nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Rechtsansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

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