HCI MS Otto Schulte – Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus

HCI MS Otto Schulte – Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus
20.09.2012540 Mal gelesen
Anleger des Schiffsfonds HCI MS Otto Schulte, die von ihren Beratern falsch beraten wurden, können Schadensersatz fordern.

Bei dem 2004 aufgelegten Schiffsfonds HCI MS Otto Schulte gab es bereits in der Vergangenheit angespannte Situationen. Im Jahr 2010 war eine Sanierung der Finanzen notwendig. Jetzt erreichen die Probleme der Schiffsbeteiligung HCI MS Otto Schulte eine neue Dimension: Der Schiffsfonds meldete am 17.09.2012 Insolvenz an. An dem Containerschiff MS Otto Schulte beteiligen sich nicht nur die Anleger des gleichnamigen HCI Schiffsfonds, sondern auch der Dachfonds HCI Renditefonds V.

 

Was können Anleger des HCI MS Otto Schulte jetzt unternehmen? Zunächst ist eine Teilnahme am Insolvenzverfahren möglich - allerdings haben Anleger hierbei nicht unbedingt die besten Karten. Alternativ kann die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klären, ob die Anleger den drohenden Verlusten eigene Schadensersatzansprüche entgegensetzen können. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Schiffsfonds HCI MS Otto Schulte ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

 

Wies das Beratungsgespräch Fehler auf, steht Anlagern Schadensersatz zu

 

Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Beratungsgesprächs müssen die Berater die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds erklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus der Beteiligung an dem Fonds HCI MS Otto Schulte ergeben, stehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung im Raum. Nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung ausreichend erklärt, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Ein solcher Hinweis ist insbesondere dann nötig, wenn zuvor noch nie in einen geschlossenen Fonds investiert wurde.

 

Schiffsdachfonds wie der HCI MS Otto Schulte sind nämlich keine sicheren Kapitalanlagen und nicht für eine sichere Altersvorsorge geeignet. Es handelt sich um eine Unternehmensbeteiligung, der Verlustrisiken  - wie zum Beispiel im Fall einer Insolvenz -innewohnen. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile ist nicht geregelt. (Fehlende) Hinweise auf Provisionen sind ein Knackpunkt vieler Beratungsgespräche, da Berater oftmals gegen Aufklärungspflichten verstießen.

 

Haben Anleger des HCI MS Otto Schulte das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden, sollten sie angesichts der Insolvenzanmeldung nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen zu lassen und sich so gegen die drohenden Verluste aufgrund der Insolvenz wappnen zu können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über Rechtsansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu