DEGI International: Schadensersatz wegen Falschberatung

DEGI International: Schadensersatz wegen Falschberatung
15.09.2012407 Mal gelesen
Bei fehlerhafter Anlageberatung können Anleger des aufgelösten offenen Immobilienfonds DEGI International Anspruch auf Schadensersatz haben.

Anleger des aufgelösten offenen Immobilienfonds DEGI International dürfen hoffen: War die Anlageberatung fehlerhaft, können sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Der Anspruch könnte sich z.B. darin begründen, dass der Fonds fälschlicherweise als sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage angepriesen wurde. Ein Fachanwalt unterstützt die Anleger, ihre Rechte auf Schadensersatz durchzusetzen.

Seit der Auflösung im Oktober 2011 wird der offene Immobilienfonds DEGI International liquidiert. Bislang konnte das Management des Fonds drei Immobilien veräußern. Bis Oktober 2014 ist Zeit, um die restlichen 29 Gebäude im Portfolio des DEGI International zu veräußern, und die Erlöse - nach Abzug der Kosten - an die Anleger auszukehren. Die neuste Nachricht ist, dass eine Warschauer Immobilie leicht aufgewertet wurde.

Welche Möglichkeiten haben Anleger, die nicht weiter auf ihr Geld warten möchten? Die Anteile am DEGI International können zum einen weiterhin an der Börse verkauft werden, aber angesichts des niedrigen Kurses und der anfallenden Verkaufsgebühren, ist dies für viele Anleger nicht die erste Wahl. Eine Alternative hierzu ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Eine Überprüfung des Beratungsgesprächs kann zeigen, ob die Anlageberatung in Ordnung war oder ob schadensersatzauslösende Fehler vorliegen. Anleger, die eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten, mussten auf die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden. Daneben kann noch überprüft werden, ob die Investition in einen offenen Immobilienfonds überhaupt mit den Anlagewünschen des Anlegers zu vereinbaren ist. So sind offene Immobilienfonds keine sicheren Kapitaleinlagen, weil Verlustrisiken bestehen.

Verfahren gegen die Allianz Bank und die Commerzbank zeigen, dass Anleger des DEGI International gute Chancen haben, Schadensersatz zu fordern, wenn sie falsch beraten wurden. Gerade Anleger, die eine sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten, sollten nicht zögern, sich rechtlich beraten zu lassen. Anleger, die nach einer Beratung, in der solche oder ähnliche Versprechen gemacht wurden, in den DEGI International investierten, können sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollege, welche bereits zahlreiche Anleger des DEGI International vertritt.

Weitere Informationen: Infoseite DEGI International

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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