Prorendita IV: LG Düsseldorf kündigt Urteil zu Gunsten von Anleger an

Wirtschaft und Gewerbe
12.09.2012373 Mal gelesen
Gericht kündigt in der mündlichen Verhandlung an, der Klage auf Schadensersatz (Zahlung des Anlagebetrags einschließlich Agio gegen Übertragung der Anlage) stattzugeben.

In einem von RA Sebastian Koch geführten Verfahren betreffend den Prorendita IV hat das LG Düsseldorf in der mündlichen Verhandlung ein stattgebendes Urteil zu Gunsten des Anlegers angekündigt, nachdem die Bank unstreitig gestellt hat, über die konkrete Höhe der Provision nicht beraten zu haben.
 
Sollten Sie beim Erwerb  einer Beteiligung an einem Prorendita Fonds falsch beraten worden sein, machen wir Ihre Ansprüche gerne für Sie geltend.
 
Rechtsanwalt Sebastian Koch
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz