Prorendita 4 – Fachanwalt klagt für Anleger Schadensersatz ein

Prorendita 4 – Fachanwalt klagt für Anleger Schadensersatz ein
11.09.2012239 Mal gelesen
Falsch beratene Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 können ihre individuellen Ansprüche auf Schadensersatz von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einklagen lassen.

Der Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 wurde in den Jahren 2006 bis 2008 über 5.000 Kunden der Commerzbank und verschiedener Sparkassen als gute Kapitalanlage empfohlen. Der Fonds Prorendita 4 erwarb britische Lebensversicherungspolicen, bezahlt für die Versicherten die Beiträge und kann im Gegenzug mit den Policen handeln oder im Sterbefall die Versicherungssumme kassieren. Jedoch entwickelte sich  der britische Versicherungsmarkt nicht wie beim Start des Prorendita 4 erhofft.

 

Aufgrund der Finanzkrise sahen sich die britischen Lebensversicherer gezwungen, die Rückkaufwerte der Policen zu reduzieren sowie die Schlusszahlungen zu verringern. Auch der Policenhandel, ein wichtiges Element für viele Lebensversicherungsfonds, erlahmte. Daneben entwickelte sich auch der Wechselkurs zwischen britischem Pfund und Euro ungünstig. Dies erschütterte die Kalkulationen etlicher Lebensversicherungsfonds, da sich Lebensversicherungsfonds wie der Prorendita 4 über die Erlöse aus dem Policenhandel und den Schlusszahlungen finanzieren.

 

Interessengemeinschaft und Klagen auf Schadensersatz

 

Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 können erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. So kann beispielsweise das Anlageberatungsgespräch auf schadensersatzauslösende Fehler untersucht werden. Denn nicht immer wurden Anleger ausreichend über die Risiken eines Lebensversicherungsfonds unterrichtet. Lebensversicherungsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen, sondern Beteiligungen an Unternehmen, die sich auch schlecht entwickeln können. Zu den weiteren typischen Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs gehören unterlassene Hinweise auf Vermittlungsprovisionen (kick backs).

 

Haben Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 das Gefühl, dass auch bei ihrer Anlageberatung solche und ähnliche Hinweise und Erklärungen fehlten, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 trennen können und Schadensersatz verlangen können. Bei Schadensersatzklagen handelt es sich um individuelle Klagen Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät bereits Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 4. Anleger der Prorendita-Fonds können sich zusätzlich auch einer Interessengemeinschaft anschließen, um ihre Interessen gemeinsam gegenüber der Fondsgesellschaft durchsetzen zu können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft Prorendita

 

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