Im Jahr 2009 wurde die Liquidation des Fonds ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG beschlossen, dennoch ist für die Anleger die Angelegenheit nachwievor nicht abgeschlossen. Die Anleger wurden seit dem Beschluss im Jahr 2009 immer wieder mit Forderungen der ALAG Auto Mobil konfrontiert. Aktuell fordert die Fondsgesellschaft von den Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen und noch ausstehende Einlagen. Die ALAG Auto Mobil wird sehr nachdrücklich hinsichtlich ihrer Forderungen - sogar Gerichte werden eingeschalten.
Anleger, die mit Klagen oder mit Zahlungsaufforderungen konfrontiert werden, sollten erwägen, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Keine Reaktion - gerade bei Klagen - kann zu unangenehmen Konsequenzen führen. Wird auf eine Klage überhaupt nicht reagiert, kann ein sogenanntes Versäumnisurteil ergehen. Dann können die Ansprüche der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG sogar vollstreckt werden.
Anleger können sich zur Wehr setzen und Gegenansprüche prüfen lassen
Anleger, die sich gegen die Rückzahlung von Ausschüttungen oder gegen die Zahlung von ausstehenden Einlagen zur Wehr setzen möchten, können darüber hinaus auch ihre individuellen Gegenansprüche überprüfen lassen. In Frage kommen beispielsweise Schadensersatzansprüche, wenn die Anleger vor der Investition in den Fonds ALAG Auto Mobil falsch beraten wurden.
Eine falsche Anlageberatung kann beispielsweise dann vorliegen, wenn Anlegern der Fonds ALAG Auto Mobil für die Altersvorsorgen empfohlen wurde. Geschlossene Fonds enthalten jedoch Risiken wie Verlustrisiken, weswegen sie für die Altersvorsorge ungeeignet sind. Darüber hinaus kann geklärt werden, ob die Empfehlung, in die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG zu investieren, überhaupt mit den Anlagezielen des Anlegers zu vereinbaren war. Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung dürfen Anlegern nur solche Kapitalanlagen empfohlen werden, die ihren Anlagewünschen entsprechen.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG. Anleger, die von dem Fonds erneut angegangen wurden, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
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