HSC US-Leben Select I: Auflösung – Anlegern können Ansprüche auf Schadensersatz zustehen

HSC US-Leben Select I: Auflösung – Anlegern können Ansprüche auf Schadensersatz zustehen
04.09.2012425 Mal gelesen
Abstimmung über die Auflösung des Lebensversicherungsfonds HSC US-Leben Select I. Anlegern droht der Verlust von investiertem Geld. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über Schadensersatzansprüche der Anleger.

Das letzte Kapitel in der Geschichte des Lebensversicherungsfonds HSC US-Leben Select I ist aufgeschlagen. Die Anleger sollen über die Auflösung des Fonds abstimmen. Das Versicherungsportfolio des Fonds wurde bereits vollständig veräußert. Für die Anleger ist problematisch, dass die Ausschüttungen nicht das ursprünglich angestrebte Volumen erreichten, sodass unter dem Schlussstrich der Beteiligung am HSC US-Leben Select I Verluste stehen. Zusammen mit der anvisierten Auszahlung erhielten die Anleger bislang erst rund 75 % ihres investierten Geldes zurück.

 

Fehlerhafte Anlageberatung führt zu Schadensersatz

 

Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC US-Leben Select I, die wegen der Verluste wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Rahmen einer Überprüfung der Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds kann geklärt werden, ob Anlegern Ansprüche auf Schadensersatz zustehen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Anleger bei der Anlageberatung von ihren Bank- oder Sparkassenberatern falsch beraten wurden. So musste vor der Investition erklärt werden, wie ein Lebensversicherungsfonds funktioniert und welche Risiken bestehen.

 

Lebensversicherungsfonds wie der HSC US-Leben Select I sind Unternehmensbeteiligungen, denen die entsprechenden Risiken innewohnen. Dies musste Anlegern erklärt werden, insbesondere wenn sie eine sichere Altersvorsorge wünschten. Verlustrisiken, wie sie sich jetzt realisieren, sind nicht in Einklang zu bringen mit dem gewünschten Anlageziel Altersvorsorge. Auch musste Anlegern ein Verkaufsprospekt übergeben werden, in dem der HSC US-Leben Select I vorgestellt wird und die verschiedenen Risiken ausführlich beschrieben werden. Da im Fall einer Falschberatung Schadensersatzansprüche im Raum stehen, können Anleger, die wegen der Auflösung des HSC US-Leben Select I Verluste befürchten, von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, welche individuellen Rechte und Ansprüche sie geltend machen können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Lebensversicherungsfonds

 

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