DZ Bank Akzent MaxiRend Zertifikat - Urteil: Anleger der Volksbank Freiburg erhält Schadensersatz

DZ Bank Akzent MaxiRend Zertifikat - Urteil: Anleger der Volksbank Freiburg erhält Schadensersatz
03.09.2012592 Mal gelesen
Das Landgericht Freiburg verurteilt die Volksbank Freiburg zu Schadensersatzzahlung wegen falscher Anlageberatung und verschwiegener Provisionen.

Von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wurde vor dem Freiburger Landgericht ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil erstritten, das einem Anleger 346.000 Euro Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung zuspricht. Das Landgericht war überzeugt, dass die Volksbank Freiburg den Anleger falsch beraten hatte und zudem Provisionszahlungen - so genannte kick-backs - verschwiegen. Die Rechtsprechung verlangt, dass über solche Provisionsleistungen ungefragt berichtet werden muss.

 

Dem Rentner wurden hochspekulative Zertifikate der DZ Bank empfohlen. Der Anleger folgte dem Rat seines Beraters und investierte einen Großteil seines Geldes in das Zertifikat DZ Bank Akzent MaxiRend Deep Tracker. Damit ließ sich der Anleger auf höchst spekulative Zinswetten ein. Letztendlich war diese Strategie aber nicht das in der Beratung angesprochene und vereinbarte Anlageziel, vielmehr wurde dem als konservativ einzuordnenden Anleger eine spekulative Anlage empfohlen.

 

Gericht stellt eklatante Beratungsfehler fest

 

Die Beratung durch die Freiburger Volksbank wies eklatante Mängel auf. Fachanwalt Dr. Ralf Stoll: "So wurde dem Anleger, der vorher fast ausschließlich Festgeldanlagen hatte, empfohlen, einen Großteil seines Vermögens in zwei Zertifikate anzulegen. Auf Risiken wurde der Anleger während des sehr kurzen Anlagegesprächs von seinem Bankberater nicht hingewiesen" - Das Landgericht wörtlich: "Die Empfehlung an einen eher konservativen Anleger, eine solche Wette abzuschließen mit einem Umfang von nahezu der Hälfte des bestehenden Geldvermögens, kann nur als pflichtwidrig bezeichnet werden, wenn nicht zugleich in deutlicher Form auf die besonderen Risiken hingewiesen wird"!

 

Hinsichtlich der Kick-Backs geht das Landgericht davon aus, dass die Volksbank Freiburg ein vorsätzliches Organisationsverschulden zu verantworten hat. Sie habe die Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden gekannt und es dennoch unterlassen, ihre Berater anzuweisen, ungefragt über kick-backs aufzuklären. Dies sei ein zweifacher Pflichtenverstoß und damit ausreichend, um die Volksbank Freiburg zu verurteilen, dem Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung und Verschweigen von kick-backs zu zahlen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Urteil DZ Bank Akzent MaxiRend Zertifikat

 

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