AXA Immoselect: Falsche Anlageberatung? Anleger können Schadensersatz beanspruchen

AXA Immoselect: Falsche Anlageberatung? Anleger können Schadensersatz beanspruchen
30.08.2012435 Mal gelesen
Wurde der offene Immobilienfonds AXA Immoselect als sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage angepriesen, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klagt für Anleger des aufgelösten Fonds.

Der Fortschritt, der bei der Abwicklung des AXA Immoselect erzielt werden konnte, ist durchaus zwiespältig. Die gute Nachricht für die Anleger des aufgelösten offenen Immobilienfonds ist, dass ein weiteres Objekt veräußert werden konnte. Doch diese gute Neuigkeit wird in der ad-hoc-Meldung vom 09.08.2012 relativiert. Der Verkaufspreis der belgischen Fondsimmobilie lag 44 % unter dem letzten festgestellten Verkehrswert. Somit befinden sich insgesamt noch 64 Immobilien im Portfolio des AXA Immoselect. Das Management des offenen Immobilienfonds hat nach der Auflösung im Jahr 2011 noch bis zum Oktober 2014 Zeit, um den Fonds abzuwickeln.

 

Für Anleger, die nicht weiter auf ihr übriges, noch im Fonds befindliches Geld warten möchten, stellt sich die Frage, welche Alternativen zur Abwicklung es gibt. Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei etwa der Hälfte des Werts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf momentan nicht für jeden Anleger des AXA Immoselect die erste Wahl.

 

Alternativen zur weiteren Teilnahme an der Abwicklung

 

Eine Alternative zum weiteren Abwarten der Abwicklung und zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen, auch eine weitere Möglichkeit. Schadensersatzansprüche können beispielsweise dann gegeben sein, wenn der AXA Immoselect als sichere und jederzeit verfügbare Anlage angepriesen wurde. Dass das in dem Fonds angelegte Geld keineswegs jederzeit verfügbar ist, mussten die Anleger bereits bei der Schließung feststellen.

Anleger, die angesichts der langen Dauer nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre individuellen Rechte und Ansprüche informieren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits zahlreiche Anleger, die in den offenen Immobilienfonds AXA Immoselect investiert hatten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite AXA Immoselect

 

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