CS Euroreal: Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus

CS Euroreal: Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus
29.08.2012336 Mal gelesen
Wurden Anleger des mittlerweile aufgelösten CS Euroreal vor der Investition in den offenen Immobilienfonds falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Die Abwicklung des offenen Immobilienfonds CS Euroreal ist für dessen Anleger in erster Linie mit Warten verbunden. Nach der ersten Auszahlung im Juli 2012 ist der nächste Termin der halbjährlichen Auszahlungen im Dezember 2012, allerdings gab das Fondsmanagement bereits bekannt, dass bei diesem Termin "insbesondere die Position der finanzierenden Banken" berücksichtigt werden sollen. Insgesamt ist die Dauer der Abwicklung des CS Euroreal mit 5 Jahren angesetzt. Eine lange Zeit für Anleger, denen oftmals die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals angepriesen wurde.

 

Ein Verkauf der Anteile über die Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich, allerdings bergen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds und reichte bereits Klagen aufSchadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen wies oftmals Fehler auf.

 

Fehler bei der Anlageberatung lösen Schadensersatzansprüche aus

 

So wurde beispielsweise nicht allen Anlegern vor der Investition in den CS Euroreal erklärt, dass offene Immobilienfonds die Rücknahme der Anteile aussetzen können und sogar - wie geschehen - aufgelöst werden können. Daher handelt es sich nicht um eine problemlos jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Darüberhinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Risiken, über die die Berater ebenfalls aufklären mussten. Leider sind Beratungsfehler keine Seltenheit.

 

Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Information:

Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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