Der auf Containerfonds spezialisierte Fondsanbieter ConRendit brachte den geschlossenen Fonds ConRendit 5 im Jahr 2005 auf den Markt. Der Fonds investiert nach einigen Startschwierigkeiten in ein Portfolio verschiedener Standard- und Tankcontainer. Da der Fonds mit den Unwägbarkeiten des Containergeschäfts und der Insolvenz eines Mieters zu kämpfen hatte, mussten die Anleger teilweise auf Ausschüttungen verzichten, teilweise bekamen sie reduzierte Ausschüttungen.
Anleger des geschlossenen Containerfonds ConRendit 5, die mit der Entwicklung ihrer Kapitalanlage nicht zufrieden sind, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage in Erwägung ziehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, welche Rechte und Ansprüche Anlegern zustehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen.
Beratungsfehler können Schadensersatzansprüche auslösen
Die Anleger mussten über die verschiedenen Risiken einer Containerbeteiligung aufgeklärt werden, wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko, das dem Containerfonds ConRendit 5 wie jeder Unternehmensbeteiligung innewohnt. Anlegern musste des Weiteren erklärt werden, wie ein geschlossener Containerfonds funktioniert. Auch handelt es sich bei dem Containerfonds ConRendit 5 nicht um eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Zwar können Fondsanteile auf dem Zweitmarkt verkauft werden, jedoch hängt ein Verkauf von der Nachfrage ab.
Haben die Berater die Anleger vor der Investition in den ConRendit 5 nicht ausreichend über die Risiken und die Funktionsweise einer Containerbeteiligung aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger des Containerfonds im Raum. Anleger des ConRendit 5, die wissen möchten, welche Rechte und (Schadensersatz)Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
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