Der geschlossene Containerfonds ConRendit 7 wurde im Jahr 2007 vom Fondsanbieter ConRendit auf den Markt gebracht. Der Fonds investiert in ein Portfolio verschiedener Standard- und Tankcontainer. Die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds verlief jedoch nicht immer reibungslos. Zum einen hatte der ConRendit 7 bereits die Insolvenz eines Mieters zu verkraften, und zum anderen ist der Containermarkt Schwankungen unterworfen. Daher mussten die Anleger sich mit teils reduzierten, teils vollständig ausgefallenen Ausschüttungen begnügen.
Anleger des geschlossenen Containerfonds ConRendit 7 können angesichts der wechselhaften Ausschüttungen eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage in Erwägung ziehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, welche Rechte und Ansprüche Anlegern zustehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen.
Fehler in der Anlageberatung lösen Schadensersatzansprüche aus
Die Anleger mussten über die verschiedenen Risiken einer Containerbeteiligung aufgeklärt werden, wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko, das dem Containerfonds ConRendit 7 wie jeder Unternehmensbeteiligung innewohnt. Anlegern musste des Weiteren erklärt werden, wie ein geschlossener Containerfonds funktioniert. Auch handelt es sich bei dem Containerfonds ConRendit 7 nicht um eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Zwar können Fondsanteile auf dem Zweitmarkt verkauft werden, jedoch hängt ein Verkauf von der Nachfrage ab.
Haben die Berater die Anleger vor der Investition in den ConRendit Containerfonds nicht ausreichend über die Risiken und die Funktionsweise einer Containerbeteiligung aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger des Containerfonds im Raum. Anleger des ConRendit 7, die wissen möchten, welche Rechte und (Schadensersatz)Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
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