Prorendita 4: Sparkasse und Commerzbank haften für falsche Anlageberatung

Prorendita 4: Sparkasse und Commerzbank haften für falsche Anlageberatung
24.08.2012709 Mal gelesen
Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 4, die von der Commerzbank, der Sparkasse oder anderen Banken vor der Investition falsch beraten wurden, können Schadensersatzansprüche zustehen. Fachanwalt bietet auch Interessengemeinschaft für Anleger an.

Über 5.300 Anleger folgten den Empfehlungen ihrer Anlageberater der Commerbank, Sparkasse, Targo Bank oder auch anderer Banken und legten Geld in dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 an. Bei diesem Fonds handelt es sich um den größten der fünf vom Emissionshaus Ideenkapital aufgelegten Prorendita-Lebensversicherungsfonds. Der Fonds investierte in "gebrauchte" britische Kapitallebensversicherungen. Der Prorendita 4 bezahlt für die Versicherten die Beiträge und kann im Gegenzug mit den Policen handeln oder im Sterbefall die Versicherungssumme kassieren. Doch nicht alle Prognosen bewahrheiteten sich. Für die Anleger bedeutet dies, dass die Ausschüttungen nicht dem Plan entsprechen.

 

Diese unverhoffte Entwicklung ist auf Veränderungen des britischen Versicherungsmarkts zurückzuführen. Aufgrund der Finanzkrise sahen sich die britischen Lebensversicherer gezwungen, die Rückkaufwerte der Policen zu reduzieren sowie die Schlusszahlungen zu verringern. Auch der Handel mit den Policen erlahmte. Dies erschütterte die Kalkulationen etlicher Lebensversicherungsfonds, da sich Lebensversicherungsfonds wie der Prorendita 4 über die Erlöse aus dem Policenhandel und den Schlusszahlungen finanzieren. Im Fall des Prorendita 4 führten diese Marktänderungen dazu, dass der Fonds sich von Versicherungspolicen trennen musste, um mögliche Probleme bei den Krediten abwenden zu können.

 

Klagen auf Schadensersatz

 

Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 4, die nicht bis ins Jahr 2021 an den Fonds gebunden sein möchten, können ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern, die in Lebensversicherungsfonds investierten, zeigt sich immer wieder, dass die Beratung vor der Investition oft zu wünschen übrig ließ. Beispielsweise wurde Anlegern nicht immer von den Beratern  die Funktionsweise eines Lebensversicherungsfonds erklärt. Auch wussten nicht alle Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken Bescheid. Dabei verträgt sich das Risiko des Totalverlusts nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage!

 

Interessengemeinschaft

 

Haben Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 das Gefühl, dass auch bei ihrer Anlageberatung durch Commerzbank, Targo Bank, Sparkasse oder sonstige Banken solche und ähnliche Hinweise und Erklärungen fehlten, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 trennen können und Schadensersatz verlangen können. Bei Schadensersatzklagen handelt es sich um individuelle Klagen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät bereits Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 4. Anleger der Prorendita-Fonds können sich darüberhinaus auch einer Interessengemeinschaft anschließen, um ihre Interessen gemeinsam gegenüber der Fondsgesellschaft durchsetzen zu können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft Prorendita

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de