CS Euroreal: Fachanwalt informiert über Alternativen zur Abwicklung

CS Euroreal: Fachanwalt informiert über Alternativen zur Abwicklung
22.08.2012365 Mal gelesen
Fünf Jahre sind für die Abwicklung des offenen Immobilienfonds CS Euroreal angesetzt. Welche Möglichkeiten gibt es für Anleger, die nicht so lange auf ihr Geld warten möchten?

Für die Anleger des CS Euroreal ist die Abwickung des offenen Immobilienfonds in erster Linie mit Warten verbunden. Nach der ersten Auszahlung im Juli 2012 ist der nächste Termin der halbjährlichen Auszahlungen im Dezember 2012. Im aktuellen Managementkommentar des Factsheets vom 29.07.2012 wird hinsichtlich der Höhe der nächsten Ausschüttung zu bedenken, gegeben, dass "auch bei offenen Immobilienfonds die Rückzahlungsansprüche der Gläubiger vor denen der Anteilseigner zu bedienen sind", weswegen "die Auszahlung insbesondere die Position der finanzierenden Banken" berücksichtigt. Insgesamt ist die Dauer der Abwicklung des CS Euroreal mit 5 Jahren angesetzt.

 

Interessengemeinschaft

Ein Verkauf der Anteile über die Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich, allerdings bergen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Schadensersatzklagen bei falscher Anlageberatung

Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds und reichte bereits Klagen aufSchadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen wies oftmals Fehler auf.

 

So wurde beispielsweise nicht allen Anlegern vor der Investition in den CS Euroreal erklärt, dass offene Immobilienfonds die Rücknahme der Anteile aussetzen können und sogar - wie geschehen - aufgelöst werden können. Daher handelt es sich nicht um eine problemlos jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Darüberhinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Risiken, über die die Berater ebenfalls aufklären mussten. Leider sind Beratungsfehler keine Seltenheit.

 

Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Information:

Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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