AXA Immoselect: Abwicklung – Rechte und Ansprüche der Anleger

AXA Immoselect: Abwicklung – Rechte und Ansprüche der Anleger
10.08.2012493 Mal gelesen
Vor gut einem ¾ Jahr wird der offene Immobilienfonds AXA Immoselect aufgelöst. Die Abwicklung wird aber noch weitere Jahre dauern. Welche Ansprüche können die Anleger geltend machen?

Die Anleger des offenen Immobilienfonds AXA Immoselect konnten kürzlich eine Auszahlung in Höhe von 1,85 Euro je Anteil entgegennehmen. Der Monatsbericht Juli 2012 zeigt neben der Auszahlung jedoch auch negativen Entwicklungen des AXA Immoselect. Es kam zu Abwertungen bei einer Fondsimmobilie in Düsseldorf und bei einem Gebäude in Lille/Frankreich. Nachdem bislang 2 Immobilien im Rahmen der Abwicklung veräußert wurden, befinden sich insgesamt noch 65 Immobilien im Portfolio des offenen Immobilienfonds. Das Management des AXA Immoselect hat nach der Auflösung im Jahr 2011 noch bis in Jahr 2014 Zeit, um den Fonds abzuwickeln.

 

Für Anleger, die nicht weiter auf ihr übriges, noch im Fonds befindliches Geld warten möchten, stellt sich die Frage, welche Alternativen es gibt. Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei etwa der Hälfte des Werts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf momentan nicht für jeden Anleger des AXA Immoselect die erste Wahl.

 

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

 

Eine Alternative zum weiteren Abwarten der Abwicklung und zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen, auch eine weitere Möglichkeit. Anleger, die angesichts der langen Dauer nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre individuellen Rechte und Ansprüche informieren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits viele Anleger, die in den offenen Immobilienfonds AXA Immoselect investiert hatten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite AXA Immoselect

 

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