DEGI International: Klagen auf Schadensersatz für Anleger

DEGI International: Klagen auf Schadensersatz für Anleger
09.08.2012528 Mal gelesen
Anleger, denen der offene Immobilienfonds DEGI International als sichere, jederzeit verfügbare Kapitalanlage angepriesen wurde, haben gute Chancen, Schadensersatz fordern zu können.

Die Abwicklung des im Oktober 2011 aufgelösten Fonds DEGI International schreitet voran. Seit der Auflösung des offenen Immobilienfonds wurden 3 Objekte veräußert. Das Management des Fonds hat noch bis Oktober 2014 Zeit, um die restlichen 32 Gebäude im Portfolio des DEGI International zu veräußern. Die Anleger partizipieren durch die halbjährlichen Auszahlungen an diesen Verkäufen. Die Höhe dieser Auszahlung hängt von den Verkaufserfolgen des Managements ab.

 

Welche Optionen stehen Anlegern, die nicht Monate und Jahre auf ihr Geld warten möchten und sich auch nicht auf das Abenteuer Börse einlassen möchten, offen? Die Anteile am DEGI International können weiterhin an der Börse verkauft werden, aber angesichts des niedrigen Kurses und der anfallenden Verkaufsgebühren, ist dies für viele Anleger nicht die erste Wahl. Eine Alternative hierzu ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

 

Spezialisierte Anlegerkanzlei kann Anlegern des DEGI International helfen

 

Die Verfahren gegen die Allianz Bank und die Commerzbank zeigen, dass Anleger des DEGI International gute Chancen haben, Schadensersatz zu fordern, wenn sie falsch beraten wurden. Gerade Anleger, die eine sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten, sollten nicht zögern, sich rechtlich beraten zu lassen. Anleger, die nach einer Beratung, in der solche oder ähnliche Versprechen gemacht wurden, in den DEGI International investierten, sollten sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wenden. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt viele Anleger des DEGI International.

 

Weitere Informationen:

Infoseite DEGI International

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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