CS Euroreal – Schadensersatzklagen und Interessengemeinschaft von Fachanwalt

CS Euroreal – Schadensersatzklagen und Interessengemeinschaft von Fachanwalt
09.08.2012332 Mal gelesen
Welche Rechte und Ansprüche stehen Anlegern zu, die nicht an der 5 Jahre dauernden Abwicklung des CS Euroreal teilnehmen möchten? Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen als Alternative zur Abwicklung des offenen Immobilienfonds.

Die erste Immobilie aus den Beständen des im Mai aufgelösten offenen Immobilienfonds CS Euroreal ist veräußert. Es befinden sich weitere 97 Objekte in 11 europäischen Ländern im Wert von ca. 5,4 Mrd. Euro im Portfolio des CS Euroreal, welche während der Abwicklung ebenfalls veräußert werden sollen. Die nächste Auszahlung erfolgt erst im Dezember 2012. Im aktuellen Managementkommentar des Factsheets vom 17.07.2012 wird darauf hingewiesen, dass die Höhe der Ausschüttung hänge "einerseits von dem Umfang des Verkaufs weiterer Fondsimmobilien" ab und  "andererseits von dem Verlauf der Gespräche mit den finanzierenden Banken ab, ob und in welchem Umfang Immobilienkredite aufgrund von Sonderkündigungsrechten vorzeitig zurückgeführt werden müssen".

 

Ein Verkauf der Anteile über die Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich, allerdings bergen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds und reichte bereits Klagen aufSchadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche, weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen wies oftmals Fehler auf. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Information:

Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal

 

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