DWS ImmoFlex Vermögensmandat: Anteilsrücknahme ausgesetzt – Schadensersatz für Anleger

DWS ImmoFlex Vermögensmandat: Anteilsrücknahme ausgesetzt – Schadensersatz für Anleger
08.08.2012264 Mal gelesen
Seit April ist der DWS ImmoFlex geschlossen und das Geld der Anleger eingefroren. Welche Rechte stehen den Anlegern des Fonds zu?

Die Anleger des Fonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat können seit gut einem Vierteljahr keine Anteile mehr zurückgeben. Wie wird es bei dem Fonds weitergehen? Für die Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat bedeutet die Auflösung des Zielfonds SEB Immoinvest und CS Euroreal, dass die Chancen auf eine baldige Wiedereröffnung des Dachfonds nicht größer geworden sind. Diese beiden offenen Immobilienfonds sind für den DWS ImmoFlex Vermögensmandat besonders bedeutsam, da rund 45 % des Fondsvolumens sich in diesen beiden Zielfonds konzentrieren. Insgesamt sind 75 % des Fondsvolumens von Auflösungen betroffen.

 

Neben dem SEB Immoinvest und dem CS Euroreal sind auch die Zielfonds AXA Immoselect, DEGI International, Morgan Stanley P2 Value und TMW Weltfonds aufgelöst worden und werden in den kommenden Jahren abgewickelt. Für die Anleger bedeuten dies in erster Linie, dass es nicht besonders wahrscheinlich ist, dass der DWS ImmoFlex Vermögensmandat in nächster Zeit öffnen wird und die Anteilsrücknahme wieder aufgenommen wird. Anleger, die sich mit dieser Situation nicht abfinden möchten, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Dieser kann klären, ob Anleger sich verlustfrei von ihren Anteilen trennen können. Beispielsweise kann überprüft werden, ob die Anlageberatung in Ordnung war, oder ob sie - wie so häufig - fehlerhaft war.

 

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

 

Zu den typischen Fehlern gehört, dass Anleger nicht darauf hingewiesen wurden, dass Dachfonds wie der DWS ImmoFlex Vermögensmandat die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade keine jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Geldes gegeben. Auch wussten nicht alle Anleger, dass offene Immobilienfonds sich seit längerem in einer Krise befinden und dass die Zielfonds daher gefährdet waren (und nach wie vor sind). Des Weiteren muss bei der Anlageberatung ein Prospekt übergeben worden sein, in dem der DWS ImmoFlex Vermögensmandat ausführlich beschrieben wird.

 

Haben die Berater die Anleger falsch beraten, bestehen gute Chancen, dass Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr Geld zurückerhalten, und müssen sich nicht auf eine unbefristete Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in den DWS ImmoFlex Vermögensmandat investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite DWS ImmoFlex Vermögensmandat

 

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