AXA Immoselect: Ausschüttung für Anleger – Fachanwalt informiert Anleger über Schadensersatz

AXA Immoselect: Ausschüttung für Anleger – Fachanwalt informiert Anleger über Schadensersatz
06.08.2012473 Mal gelesen
Die Anleger des offenen Immobilienfonds AXA Immoselect erhielten kürzlich die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2011/2012. Doch die Abwicklung des Fonds wird noch viele Monate dauern. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät Anleger, die Alternativen zur Abwicklung suchen.

1,85 Euro wurde von dem offenen Immobilienfonds AXA Immoselect Ende Juli 2012 an dessen Anleger ausgeschüttet. Am 27.07.2012 wurde die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2011/2012 an die Anleger überwiesen. Doch der Monatsbericht Juli 2012 zeigt auch negativen Entwicklungen des AXA Immoselect. Es kam zu Abwertungen bei einer Fondsimmobilie in Düsseldorf und bei einem Gebäude in Lille/Frankreich. Nachdem bislang 2 Immobilien im Rahmen der Abwicklung veräußert wurden, befinden sich insgesamt noch 65 Immobilien im Portfolio des offenen Immobilienfonds. Das Management des AXA Immoselect hat nach der Auflösung im Jahr 2011 noch bis in Jahr 2014 Zeit, um den Fonds abzuwickeln.

 

Ausschüttung von 1,85 Euro

 

Für Anleger, die nicht weiter auf ihr übriges, noch im Fonds befindliches Geld warten möchten, stellt sich die Frage, welche Alternativen es gibt. Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei etwa der Hälfte des Werts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf momentan nicht für jeden Anleger des AXA Immoselect die erste Wahl.

 

Alternativen zur Abwicklung

 

Eine Alternative zum weiteren Abwarten der Abwicklung und zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen, auch eine weitere Möglichkeit. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konnte für Anleger des AXA Immoselect bereits Vergleiche mit Banken abschließen. Zum Beispiel mit der Hamburger Sparkasse (Haspa). Anleger, die angesichts der langen Dauer nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich bei der Anlegerkanzlei Dr. Stoll und Kollegen über ihre individuellen Rechte und Ansprüche informieren.

 

Weitere Informationen:

Infoseite AXA Immoselect

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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