Allianz Flexi Immo – Fachanwalt reicht Klage wegen Falschberatung ein

Allianz Flexi Immo – Fachanwalt reicht Klage wegen Falschberatung ein
04.08.2012580 Mal gelesen
Dr. Stoll & Kollegen Kanzlei für Investoren erhebt Klage wegen Falschberatung bei Allianz Flexi Immo.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt zahlreiche Anleger des Dachfonds Allianz Flexi Immo und wird nun Klage auf Schadensersatz für Anleger einreichen. Es bestehen gute Erfolgschancen.

in kurzes und nüchternes Schreiben der Allianz Global Investors vom 18.04.2012 informiert die Anleger des Allianz Flexi Immo darüber, dass für ihre Anteile an dem Immobiliendachfonds seit dem 16.04.2012 (14 Uhr) keine Orderannahmen mehr ausgeführt werden. Die Anleger können seitdem ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Bis auf weiteres ist nur der Verkauf der Anteile des Allianz Flexi Immo über die Börse möglich. Allerdings müssen die Anleger bei einem Börsenverkauf nicht nur mit schwankenden Kursen rechnen, sondern es fallen auch bei jeden Verkauf Gebühren an. 

Liquiditätskrise sucht Allianz Flexi Immo

 

In einer Kundeninformation vom 18.04.2012 wird die allgemeine Liquiditätskrise bei offenen Immobilien(dach)fonds als Ursache für die jetzige Schließung des Allianz Flexi Immo benannt. In einer kurzen Zusammenfassung wird darauf verwiesen, dass seit dem Jahr 2008 kontinuierlich Kapital aus offenen Immobilienfonds abgezogen wird. Seit Anfang 2011 seien 200 Mio. Euro aus dem Allianz Flexi Immo abgeflossen. Die neuerliche Schließungswelle des Jahres 2012 zwang den Dachfonds, die Anteilsrücknahme auszusetzen.

 

Der Allianz Flexi Immo investiert als Dachfonds in Zielimmobilienfonds. Viele dieser Zielfonds sind aktuell selbst von Schließungen betroffen oder wurden bereits endgültig geschlossen. So werden die offenen Immobilienfonds DEGI International (14 % des Fondsvolumens), AXA Immoselect (9 %), TMW Weltfonds (5 %) und DEGI Global Business (3 %) im Moment abgewickelt. Die Fonds KanAm SPEZIAl grundinvest (17 %), CS Property Dynamic (9 %) und DEGI German Business (9 %) sind geschlossen wie der Allianz Flexi Immo. Insgesamt ist rund ein Drittel des Fondsvolumens mit Problemen belastet.

 

Hintergrund der Schließung des Allianz Flexi Immo ist, dass die flüssigen Mittel des Dachfonds sich auf weniger als 5 % des Fondsvolumens beliefen. In diesem Fall ist zum Schutz der Anleger gesetzlich angeordnet, dass die Fondsgesellschaft die Anteilsrücknahme aussetzen muss. Daher benennt die Allianz Global Investors in der Kundeninformation vom 18.04.2012 auch die Schaffung von Liquidität als oberstes Ziel des Allianz Flexi Immo. Um dies zu erreichen setzt der Allianz Flexi Immo unter anderem auf die halbjährlichen Auszahlungen aus den Zielfonds, die augenblicklich aufgelöst werden.

 

Hilfe für Anleger

 

Laut Allianz Global Investors bestehen "durchaus Chancen" für eine Wiedereröffnung des Allianz Flexi Immo. Doch bereits im nächsten Satz wird darauf verwiesen, dass momentan nicht abzuschätzen sei, wann die Anteilsrücknahme wieder aufgenommen werden könne.  Anleger des Allianz Flexi Immo, die sich weder auf einen Verkauf ihrer Anteile über die Börse einlassen möchten noch tatenlos abwarten möchten, können mit Hilfe eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht Möglichkeiten ausloten, wie sie sich trotz der Schließung von ihren Anteilen trennen können. Einen Ansatzpunkt hierfür bietet die Überprüfung der Anlageberatung. Die Beratungsgespräche sind oft weder anleger- noch anlagegerecht und somit fehlerhaft.

Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung gehört, dass die Anleger nicht ausreichend über die Risiken eines Dachfonds wie dem Allianz Flexi Immo aufgeklärt wurden. Beispielsweise hätten Anleger, die jederzeit Zugriff auf ihr Geld haben möchten, auf die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden müssen. Zumal seit einer Krise der offenen Immobilienfonds im Jahr 2006 bekannt war, dass offene Fonds geschlossen werden können. Zu den häufigen Versäumnissen von Banken und Anlageberatern gehört, dass sie Anleger nicht über Vermittlungsprovisionen (kick backs) aufklärten.

Sollten Banken oder Anlageberater diese oder ähnliche Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzt haben, bestehen gute Chancen für die Anleger des Allianz Flexi Immo, dass sie sich von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können und Schadensersatz von Banken oder Beratern fordern können. Anleger des Allianz Flexi Immo sollten daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um sich beraten zu lassen.

 

Weiterlesen unter:

Infoportal Allianz Flexi Immo

 

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