CS Euroreal nach der Auflösung – Alternativen zur jahrelangen Abwicklung

CS Euroreal nach der Auflösung – Alternativen zur jahrelangen Abwicklung
06.07.2012547 Mal gelesen
Fünf Jahre sind für die Abwicklung des aufgelösten Immobilienfonds CS Euroreal veranschlagt. Welche Möglichkeiten gibt es für Anleger, die nicht solange warten möchten, bis sie ihr Geld wiederbekommen?

Die einstige jederzeitige Verfügbarkeit ihres Gelds ist für die Anleger des CS Euroreal schon lange nicht mehr gegegeben. Bereits während der zwei Jahre andauernden Aussetzung der Anteilsrücknahme konnten sie nicht jederzeit auf ihr Geld zugreifen, wie es ihnen bei der Investition in Aussicht gestellt wurde. Auch zukünftig werden die Anleger des CS Euroreal noch eine Weile auf ihr Geld warten müssen. Zwar wurde ihnen in diesen Tagen ein Betrag von 4,30 Euro je Anteil ausgezahlt, aber die weiteren Auszahlungen im Rahmen der fünfjährigen Abwicklung finden im halbjährlichen Rhythmus statt. Wie viel Geld der CS Euroreal bei diesen Terminen jeweils auszahlen wird, hängt davon ab, wie erfolgreich das Management die Fondsimmobilien veräußern kann.

 

Klagen und Interessengemeinschaft

 

Was können Anleger, die sich jetzt von ihren Anteilen am CS Euroreal trennen möchten unternehmen? Sie können ihre Anteile zum Beispiel an der Börse verkaufen. Dies ist weiterhin wie gewohnt möglich. Ein Börsenverkauf birgt allerdings wegen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann auch geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen aufSchadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen ließ häufig zu wünschen übrig. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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