Ideenkapital Prorendita 2 – Schadensersatz für Anleger

Ideenkapital Prorendita 2 – Schadensersatz für Anleger
30.06.2012396 Mal gelesen
Prorendite Zwei: Hilfe vom Fachanwalt.

Vor einigen Jahren waren Lebensversicherungsfonds beliebte Kapitalanlagen. Daher entwickelte auch das Emissionshaus Ideenkapital, eine Tochter des Versicherungskonzerns ERGO, Lebensversicherungsfonds. Der Fonds Ideenkapital Prorendita 2 investierte in "gebrauchte" britische Kapitallebensversicherungen. In den Jahren 2005 bis 2006 beteiligten sich  rund 2.350 Anleger an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 2. Insgesamt legten Anleger rund 50 Mio. Euro in dem Fonds an, der mit diesem Geld auf dem Zweitmarkt ca. 2.000 Policen britischer Kapitallebensversicherungen erwarb. Der Fonds bezahlt für die Versicherten die Beiträge und kann im Gegenzug mit den Policen handeln oder im Sterbefall die Versicherungssumme kassieren. Jedoch entwickelten sich viele Lebensversicherungsfonds nicht wie erwartet.

 

Änderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt sorgten dafür, dass sich viele Lebensversicherungsfonds einem gewandelten Markt gegenüber sahen. Durch die Finanzkrise sahen sich die britischen Lebensversicherer gezwungen, die Rückkaufwerte der Policen sowie die Schlusszahlungen zu verringern. Auch erlahmte der Policenhandel. Dies brachte die Kalkulationen etlicher Lebensversicherungsfonds ins Wanken, da sich Lebensversicherungsfonds wie der Prorendita 2 über die Erlöse aus dem Policenhandel und den Schlusszahlungen finanzieren. Zu den negativen Auswirkungen dieser Entwicklung zählt, dass Anleger auf ihre Ausschüttungen verzichten müssen. Wie erfolgreich der Prorendita 2 sich zukünftig mit dem geänderten Markt arrangieren wird, bleibt abzuwarten.

 

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gründet Interessengemeinschaft für Anleger der Prorendita-Fonds

 

Anleger des Prorendita 2, die ihr Geld angesichts der Entwicklung des Lebensversicherungsmarkts keinen weiteren Risiken aussetzen möchten, sollten erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds rechtlich überprüfen zu lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass die Beratung vor der Investition oft zu wünschen übrig ließ. Beispielsweise versäumten die Berater häufig, die Anleger über  die Funktionsweise eines Lebensversicherungsfonds aufzuklären. Auch wussten nicht alle Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken Bescheid. Dabei verträgt sich das Risiko des Totalverlusts nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage!

 

Haben Anleger, die in den Fonds Ideenkapital Prorendita 2 investierten, das Gefühl, dass auch ihre Anlageberatung Fehler aufwies, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 lösen können und Schadensersatz verlangen können. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger des Lebensversicherungsfonds Ideenkapital Prorendita 2.

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Ideenkapital Prorendita Infoportal

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