Lehman Zertifikate: Bundesgerichtshof entscheidet über Lehman Zertifikate

Lehman Zertifikate: Bundesgerichtshof entscheidet über Lehman Zertifikate
27.06.2012360 Mal gelesen
Mussten die Banken über die Rückvergütungen beim Verkauf der Lehman Zertifikate aufklären? Der Bundesgerichtshof hat über diese Frage entschieden.

Das Scheitern der Bank Lehman Brothers wurde zu einem Synonym der Finanzkrise. Auch tausende Anleger, die in Lehman-Zertifikate investiert hatten, waren von der Banken-Pleite betroffen und mussten Verluste verzeichnen. Sie wehrten sich dagegen und forderten in Klagen Schadensersatz. Begründet wurde diese Forderung von Seiten der Anleger auch damit, dass sie über Vermittlungsprovisionen aufgeklärt werden mussten und dass dies nicht geschehen ist. Nach Urteilen verschiedener Landgerichte und Oberlandesgerichte hat nun der Bundesgerichtshof über die Klagen der Anleger der Lehman Zertifikate entschieden.

 

Der 11. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschied nun, dass die Anleger der Lehman Zertifikate nicht über die Vergütungen aufgeklärt werden mussten, da es sich um Festpreisgeschäfte gehandelt habe. Die Bank musste also weder über ihre Gewinnmarge noch über eine von der Emittentin gezahlte Vergütung aufklären. Der BGH übertrug die Rechtsprechung, dass Anleger über Rückvergütungen aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen aufgeklärt werden müssen, nicht auf das Festpreisgeschäft. Es müsse nicht über das allgemeine Gewinninteresse der Bank aufgeklärt werden.

 

Für Anleger, die in Lehman Zertifikate investierten, ist damit noch nicht aller Tage Abend, sofern weitere Fehler bei der Anlageberatung im Raum stehen. Durch die neuerliche Entscheidung des BGH ist es für Anleger aber nicht gerade übersichtlicher geworden, bei welchen Geschäften Banken und Anlageberater nun Aufklärung schulden und bei welchen nicht. Zumal ein durchschnittlicher Anleger in der Anlageberatung kaum in der Lage sein dürfte, festzustellen, ob er nun ein nicht-aufklärungspflichtiges Festpreisgeschäft tätigt oder ob er doch über Rückvergütungen aufgeklärt werden muss. Der Bundesgerichtshof hat die Chance, die Aufklärungspflicht der Banken gegenüber den Anleger in diesem Punkt auf eine einheitliche Linie zu bringen, verpasst.

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 1

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de