CS Euroreal Interessengemeinschaft: Alternative zur Auflösung – Interessengemeinschaft von Fachanwalt

CS Euroreal Interessengemeinschaft: Alternative zur Auflösung – Interessengemeinschaft von Fachanwalt
15.06.2012324 Mal gelesen
Was können Anleger, die nicht an der langjährigen Abwicklung des CS Euroreal teilnehmen möchten, tun? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bietet Interessengemeinschaft für Anleger des offenen Immobilienfonds.

Nach dem Aus des offenen Immobilienfonds CS Euroreal im Mai 2012 beginnt für die Anleger die Zeit des langen Wartens. Im Rahmen der Abwicklung wird das Management des CS Euroreal die Immobilien des Fonds verkaufen. Die Veräußerungserlöse werden halbjährlich an die Anleger ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlungen bemisst sich daran, wie viele und wie erfolgreich Fondsimmobilien veräußert werden können. Für Anleger, die ihre Hoffnungen auf die Verkaufsmöglichkeit am 21.05.2012 setzten, stellt sich die Frage, ob sie Alternativen zur Teilnahme an der Auflösung haben.

 

Interessengemeinschaft und Klagen auf Schadensersatz

 

Ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse ist trotz der Auflösung des offenen Immobilienfonds möglich. Allerdings müssen Anleger mit spürbaren Verlusten durch Kursschwankungen und Verkaufsgebühren rechnen. So bewegt sich der Börsenkurs momentan deutlich unter dem Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte.

 

Des Weiteren erhob die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen bereits Schadensersatzklagen für Anleger des CS Euroreal vor Gericht, da in den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Diese Auffassung wird auch durch das neue Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-12 O 81/11) gestärkt. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite CS Euroreal (mit Informationen über die Interessengemeinschaft)

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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