Morgan Stanley P2 Value – Erfolg vor dem Landgericht Berlin für Anleger

Morgan Stanley P2 Value – Erfolg vor dem Landgericht Berlin für Anleger
18.05.2012348 Mal gelesen
Das Landgericht Berlin spricht in einem Verfahren einem Anleger Schadensersatz zu.

Ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 10.05.2012, Az. 27 O 627/11 (nicht rechtskräftig) ist ein voller Erfolg für Anleger des offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value. Das Gericht sprach einem Anleger, der das beratende Finanzhaus FiNUM.Private Finance AG wegen Falschberatung verklagte (zunächst wurde die SRQ Finanzpartner AG verklagt), Schadensersatz in voller Höhe zu. Der Anleger, der von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten wird, erhält somit sein investiertes Geld zurück und konnte seine Anteile am Morgan Stanley P2 Value zurückgeben. Ausschüttungen musste er sich aber anrechnen lassen.

 

Der auf Sicherheit bedachte Anleger hatte auf Empfehlung seines Anlageberaters zwischen Anfang 2008 und 2009  Anteile am offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value erworben. Der Berater, dem der Anleger bei finanziellen Fragen vertraute, hatte den Morgan Stanley P2 Value mehrfach als sehr sichere Anlage angepriesen. Was der Anleger beim Kauf der Wertpapiere nicht wusste: Offene Immobilienfonds sind keineswegs das verlässliche "Betongold", als das sie dargestellt wurden. Vielmehr befanden sich offene Immobilienfonds zu diesem Zeitpunkt seit mehreren Jahren in einer Krise. Im September 2008 wurde der Morgan Stanley P2 Value wegen zu geringer Liquidität geschlossen.

 

Wegen der mangelhaften Anlageberatung wusste der Anleger nicht, was die Schließung des Morgan Stanley P2 Value zu bedeuten hat und wollte dies von seinem Berater wissen. Dieser wiegelte ab, dass der Anleger sich keine Sorgen machen müsse und beruhigt weitere Anteile erwerben könne. Im Oktober 2010, als der Morgan Stanley P2 Value endgültig aufgelöst wurde, musste der Anleger erkennen, dass dem nicht so war. Der Anleger wandte sich an die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft, um gegen die SRQ Finanzpartner AG vorzugehen.

 

Gericht erblickt viele Fehler in Anlageberatung

 

Das jetzt ergangene Urteil ist eine schallende Ohrfeige für das Finanzhaus. Die Empfehlung, dass ein sicherheitssuchender Anleger in den Morgan Stanley P2 Value investieren sollte, stellt eine Falschberatung dar. So hätte der Berater nach Auffassung des Gerichts den Anleger wegen des drohenden Wertverfalls auf die zu diesem Zeitpunkt bereits 5 Jahre andauernde Krise der offenen Immobilienfonds hinweisen müssen. Das Gericht konstatiert diesbezüglich, dass der Berater die Krise verharmlost habe. Aber das ist nicht der einzige Beratungsfehler, den das Gericht bemängelte. Eine Aufklärung darüber, dass der Morgan Stanley P2 Value bis zu zwei Jahre schließen kann und dass dann keine Anteilsrückgabe mehr möglich ist, fand nicht statt. Der Anleger wurde auch nicht auf die Möglichkeit einer anschließenden Liquidation des Morgan Stanley P2 Value hingewiesen. Im Fall des Anlegers war diese Nichtaufklärung fatal.

 

Keine Aufklärung über kick-backs

 

Doch damit noch nicht genug. Ein offener Immobilienfonds hat mit herkömmlichen Sparanlagen nichts gemein. Es gibt keine Einlagensicherung! Der Berater hätte explizit darauf hinweisen müssen. Der Umstand, ob ein Totalverlustrisiko besteht oder nicht, macht für die Entscheidung eines Anlegers einen erheblichen Unterschied. Ein weiterer Fehler, urteilte das Landgericht Berlin. Nach Überzeugung des Gerichts ist auch der Prospekt des Morgan Stanley P2 Value fehlerhaft. Dies allein reicht schon aus, um eine Anlageberatung als fehlerhaft einzustufen. Zumal dann, wenn der fehlerhafte Prospekt für die Berater die alleinige Arbeitsgrundlage für die Beratungsgespräche bildet. Auch hätte der Anleger auf die Rückvergütungen, die die Berater der FiNUM.Private Finance AG bei der erfolgreichen Vermittlung von Anteilen am Morgan Stanley P2 Value erhielten, hingewiesen müssen.

 

Angesichts dieser Vielzahl von Beratungsfehlern, verzichtete das Gericht darauf, noch weitere Beratungsfehler zu suchen. Denn jeder einzelne Beratungsfehler ist ausreichend, um eine Schadensersatzpflicht auszulösen. Das Gericht sprach dem Anleger daher Schadensersatz und Zinsen zu. Dies ermöglichte es dem Anleger sich verlustfrei aus dem Abenteuer Morgan Stanley P2 Value zu verabschieden. Es hat sich ein weiteres Mal gezeigt, dass es sich für Anleger lohnen kann, sich an einen auf offene Immobilienfonds spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Anleger, die bei der Anlageberatung Ähnliches erlebten, sollten daher nicht zögern, sich an die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu wenden.

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