SEB Immoinvest: Öffnung gescheitert – Wie geht es jetzt für Anleger weiter?

SEB Immoinvest: Öffnung gescheitert – Wie geht es jetzt für Anleger weiter?
08.05.2012508 Mal gelesen
Der Probehandelstag brachte das Aus. Der SEB Immoinvest wird nicht mehr geöffnet, sondern wird aufgelöst. Was können Anleger jetzt tun? Interessengemeinschaft für Anleger.

Für die Anleger des SEB Immoinvest endete gestern die große Zitterpartie mit dem Aus ihrer Kapitalanlage. Der offene Immobilienfonds war den vielen Verkaufsorders der Anleger, die diese im Vorfeld der eintägigen "Testöffnung" erteilten, nicht gewachsen. Daher gab das Management des SEB Immoinvest bekannt, dass der Fonds endgültig aufgelöst wird. In den kommenden 5 Jahren wird das Branchenschwergewicht mit über 300.000 Privatanlegern abgewickelt. Zuvor hatte der außergewöhnliche Weg, die Anleger über die Zukunft des SEB Immoinvest entscheiden zu lassen, für Furore gesorgt.

 

Für Fachkreise und die Medien beginnt jetzt die Zeit, über die Lehren aus dem Schicksal des SEB Immoinvest zu räsonieren. Momentan richtet sich die Aufmerksamkeit auf die möglichen Konsequenzen der Auflösung des SEB Immoinvest für die gesamte Branche der offenen Immobilienfonds. Im Fachmagazin Das Investment (Onlineausgabe vom 08.05.2012) sieht der Geschäftsführer der Union Investment Real Estate, Herr Reinhard Kutscher, die gesamte Branche der offenen Immobilienfonds am "Schlusspunkt einer Entwicklung". So seien die vielen Auflösungen der vergangenen Monate das "Ende einer Marktkonsolidierung". Ähnlich äußert sich Stephan Bone-Winkel von der Universität Regensburg in der Financial Times Deutschland (Onlineausgabe vom 08.05.2012).

 

Was können Anleger nach dem gescheiterten Probehandelstag tun?

 

Die Aufarbeitung des gescheiterten Experiments einer "Testöffnung" dürfte für die Anleger, deren Geld noch im SEB Immoinvest gebunden ist, im Moment von zweitrangiger Bedeutung sein. Jetzt geht es für die Anleger in erster Linie um die Frage, wie es weitergehen kann nach dem Aus des SEB Immoinvest. Dabei stehen Anlegern drei verschiedene Wege offen: Teilnahme an der Abwicklung, Verkauf über die Börse oder aktives Vorgehen gegen den SEB Immoinvest.

 

Die meiste Geduld erfordert die Teilnahme an der Abwicklung. In den kommenden 5 Jahren (bis April 2017) sollen die Immobilien des SEB Immoinvest verkauft werden. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden an die Anleger ausgezahlt. Erstmalig sollen im Juni 2012 insgesamt rund 20 % des Fondsvermögens an die Anleger ausgezahlt werden, danach erfolgen die Auszahlungen im Halbjahresrhythmus. Die Höhe dieser Auszahlungen hängt davon ab, wie gut die Immobilien des SEB Immoinvest verkauft werden können.

 

Auch ein Verkauf der Anteile des SEB Immoinvest über die Börse ist weiterhin möglich. Diese Option stand den Anlegern bereits während der zweijährigen Schließung des offenen Immobilienfonds zur Verfügung. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken, denn neben Kursschwankungen müssen auch Verkaufsgebühren einkalkuliert werden. Daher ist diese Variante - wie auch die Teilnahme an der Abwicklung - für Anleger, die auf einen erfolgreichen Verkauf ihrer Anteile am 07.05.2012 hofften, nicht die erste Wahl.

 

Interessengemeinschaft für Anleger des SEB Immoinvest

 

Eine Alternative zu Börsenverkauf und Abwicklung bietet die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Für Anleger des SEB Immoinvest wurden bereits Schadensersatzklagen bei Gericht eingereicht, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Zusätzlich können Anleger des SEB Immoinvest sich einer Interessengemeinschaft anschließen, um gemeinsam ihre Interessen effektiv durchsetzen zu können.

 

Mehr Informationen:

Infoportal SEB Immoinvest (mit Informationen über Interessengemeinschaft)

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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