DEGI International – Auszahlung für April 2012 soll am 27.04.2012 erfolgen, Alternativen zur Abwicklung

DEGI International – Auszahlung für April 2012 soll am 27.04.2012 erfolgen, Alternativen zur Abwicklung
27.04.2012472 Mal gelesen
Die Anleger des DEGI International erhalten im April 2012 die erste Auszahlung seit dem Aus des offenen Immobilienfonds. Es gibt Alternativen zur langwierigen Abwicklung. Hilfe für Anleger vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Vor einem halben Jahr fiel der offene Immobilienfonds DEGI International der weltweiten Finanzkrise zum Opfer und wurde endgültig geschlossen. Im Rahmen der Auflösung des DEGI International soll am 27.04.2012 die erste der halbjährlichen Ausschüttungen an die Anleger überwiesen werden. Nach Informationen des Magazins Cash (Onlineausgabe vom 24.04.2012) werden je Anteil 4,35 Euro ausgezahlt. Das Gesamtvolumen der Ausschüttung April 2012 beträgt 156,6 Mio. Euro, was 10 % des Nettofondsvolumens des DEGI International von ca. 1,5 Mrd. Euro entspricht.

 

Im Oktober 2012 sollen die Anleger des DEGI International die nächste Ausschüttung erhalten. Die Höhe der Auszahlung wird sich daran bemessen, wie erfolgreich das Management des DEGI International die Immobilien des Fonds verkaufen kann. Dies hängt neben vielen anderen Faktoren auch  von der allgemeinen Entwicklung des Immobilienmarkts ab. Im Tagesspiegel vom 25.04.2012 wurde eine Einschätzung des Arbeitskreises der amtlichen Gutachterausschüsse veröffentlich, der zufolge sich das bislang gute Wachstum des Immobilienmarkts abschwächen werde. Es bleibt abzuwarten, ob sich das auch auf die Verkaufsbemühungen des DEGI International auswirken wird.

 

Alternativen zur Abwicklung

 

Die Abwicklung des DEGI  International soll bis  Oktober 2014 andauern. Die Anleger können nur auf die halbjährlichen Auszahlungen warten oder sich anderweitig von ihren Anteilen trennen. Eine Möglichkeit ist der Verkauf von Anteilen über die Börse. Die Kursentwicklung bietet Chancen, aber auch Risiken. Zusätzlich fallen Verkaufsgebühren an. Eine Alternative hierzu bietet die rechtliche Überprüfung der Beteiligung am DEGI International durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann beispielsweise überprüft werden, ob Anleger des DEGI International ordnungsgemäß beraten wurden, als sie ihre Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds erwarben.

 

Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung durch Banken oder Anlageberater gehört, dass die Beteiligung an einem offenen Immobilienfonds wie dem DEGI International als jederzeit verfügbare und sichere Anlage angepriesen wurde. Dass dem nicht so ist, mussten die Anleger bei der zweiten und endgültigen Schließung des DEGI International feststellen. Dabei war der DEGI International bereits im Jahr 2008 wegen unzureichender Liquidität über Monate hinweg geschlossen. Das wurde nicht jedem Anleger mitgeteilt.

 

Gerichtsurteile sprechen Anlegern des DEGI International Schadensersatz zu

 

Es gibt bereits Gerichtsurteile, die Anlegern des DEGI International Schadensersatz wegen Falschberatung zusprechen. Auch die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH reichte bereits Schadensersatzklagen für Anleger, die in den offenen Immobilienfonds DEGI International investierten, ein.

 

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DEGI International Info

 

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