Ein Urteil des Landgerichts Münster (Urteil vom 08.03.2012 - 114 O 81/11) bietet Anlegern des KanAm USA XXII, die von ihrer Kapitalanlage enttäuscht sind, einen Lichtblick. Das Landgericht sprach Anlegern des geschlossenen Immobilienfonds KanAm USA XXII Schadensersatz wegen Falschberatung zu. Das Gericht stellte fest, dass eine Schadensersatzpflicht der beratenden Sparkasse wegen mangelnder Aufklärung über Rückvergütungen (kick backs) besteht.
Die Anleger konnten in den Jahren 2003 bis 2005 Beteiligungen des KanAm USA XXII erwerben. Der Immobilienfonds investiert in das Freizeitzentrum American Dreams Meadowlands (ehemals Meadowlands Xanadu) in New Jersey, welches voraussichtlich im Herbst 2013 eröffnet werden soll. Die Planungen für dieses Projekt begannen im bereits im Jahr 1996. Die Ausführung wurde aber wegen der Finanzkrise deutlich verzögert und so wurde das Freizeitzentrum bislang erst zu 80 % fertiggestellt. Im September 2010 übernahmen die Banken die Verwaltung der Meadowlands.
Eine andere "Baustelle" für die Anleger sind die bislang nicht so üppig wie erhofft geflossenen Ausschüttungen. Bislang erhielten die Anleger erst rund ein Drittel ihres investierten Kapitals in Form von Ausschüttungen zurück. Auch die Ausschüttungen des KanAm USA XXII für das Jahr 2011 sollen ausweislich des Leistungsberichtsauszugs aus dem November 2011 ausfallen, was die Auszahlungen noch weiter hinter die Anpreisungen zurückfallen lässt.
Hilfe für Anleger
Anleger des KanAm USA XXII, die sich jetzt von ihrer Kapitalanlage trennen möchten, können erwägen, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. So können die Chancen der Anleger, ob ihnen ebenfalls wegen Falschberatung Schadensersatz zusteht, überprüft werden. Neben der mangelnden Aufklärung über Provisionen (kick backs) gehören auch fehlende Hinweise auf die Risiken eines Immobilienfonds zu den typischen Fehlerquellen eines Anlageberatungsgesprächs. Ein Immobilienfonds wie der KanAm USA XXII hat unternehmerischen Charakter und ihm wohnen Risiken wie das Totalverlustrisiko inne. Dieses Totalverlustrisiko verträgt sich aber nicht mit dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage. Haben Anleger des KanAm USA XXII jetzt das Gefühl, dass sie falsch beraten wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um sich beraten zu lassen.
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