Den Anlegern der Hybridanleihe Capital Funding Trust III (Wertpapierkennnummer: CK 4578) ging kürzlich ein Angebot der Commerzbank zu. In diesem Ablöseangebot wurde vorgeschlagen, dass die Anleger ihre Anleihe zu einem Kurs von 56 % des Nominalwerts zurückgeben können. Die ntv Telebörse am 05.03.2012 berichtet in ihrer Onlineausgabe, dass die Resonanz der Anleger auf dieses und ähnliche Angebote bisher recht zurückhaltend ist.
Minderheit der Anleger an Angeboten interessiert
Die Commerzbank unterbreitete den Anlegern verschiedener Commerzbankpapiere Umtausch- oder Rückgabeangebote. Hintergrund dieser Angebote ist eine Kapitallücke der Commerzbank. Die Europäische Bankaufsichtsbehörde EBA fordert, dass das 5,3 Mrd. Euro-Loch bis Ende Juni 2012 gestopft sein muss. Der Commerzbank fehlen noch 1,8 Mrd. Euro, um die Lücke schließen zu können. Dieses Geld soll jetzt über den Rückkauf eigener Schulden aufgebracht werden. Daher wurde den Anlegern der Hybridanleihe angeboten, die Anleihe CK 4578 zu 56 % des Nominalwerts, d.h. mit Verlusten für die Anleger, zurückzugeben.
Anlegern, die ihr Geld in anderen Papieren der Commerzbank anlegten, wurden ähnliche Angebote unterbreitet oder es wurde ein Umtausch in Aktien der Commerzbank angeboten. Doch die Reaktion der Anleger ist verhalten. Insgesamt sollen Kapitalanlagen im Wert von 3,16 Mrd. Euro umgewandelt werden. Die "Rückmeldequote" liegt bei etwa 30 %, da bislang Papiere im Wert von knapp 1 Mrd. Euro zum Umtausch oder zur Rückgabe angeboten wurden.
Hilfe für Anleger
Eine Ursache der geringe Teilnahme könnte der mit dem Tausch oder Rückgabe verbundene Kapitalverlust sein. Die Anleger der Commerzbank Hybridanleihe (CK 4578) möchten keinen Verlust von 44 % ihres Kapitals hinnehmen. Ob dieser Verlust durch einen ebenfalls möglichen Verkauf an der Börse abgewendet werden kann, ist offen. Der Kurs der Anleihe CK 4578 bewegt sich momentan zwischen 40 und 50 Euro. Jene Anleger, die eine Alternative zu dem Behalten oder Umtauschen der Hybridanleihe CK 4578 suchen, können die rechtliche Überprüfung ihrer Anleihe erwägen.
Bei der Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass die Anlageberatung durch Banken in vielen Fällen Fehler aufwies, da sie weder anlegergerecht noch anlagegerecht war. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Anleihe CK 4578 als sichere, für die Altersvorsorge geeignete Geldanlage verkauft wurde. Die Anleger wurden dann nicht ausreichend über die Risiken der Commerzbank Hybridanleihe (CK 4578), wie die Möglichkeit der Verlustbeteiligung, aufgeklärt.
Im Fall einer Falschberatung stehen die Chancen der Anleger der Commerzbank Hybridanleihe (CK 4578), sich von den Anleihen lösen zu können, Schadensersatz fordern zu können und somit Verluste vermeiden zu können, gut. Es gibt bereits eine Vielzahl von Gerichtsverfahren wegen der Anleihe CK 4578. Anleger, die jetzt handeln wollen, sollten sich umgehend an einen Fachanwalt für Kapitalanlagenrecht wenden, da mögliche Ansprüche auch verjähren können.
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