DWS db ImmoFlex – Hilfe für Anleger, Schadensersatz

DWS db ImmoFlex – Hilfe für Anleger, Schadensersatz
11.03.2012349 Mal gelesen
Schadensersatz für Anleger offener Immobilienfonds.

Gut ein Vierteljahr ist es her, da musste die DWS Invest GmbH bekanntgeben, dass eine Wiedereröffnung des offenen Immobiliendachfonds db ImmoFlex nicht stattfinden wird und dass der Fonds stattdessen aufgelöst werden wird. Zwar ist dies nicht die erste Schließung eines offenen Immobilien(dach)fonds, für die betroffenen Anleger des DWS db ImmoFlex ist die beschlossene Liquidation dennoch folgenreich.

Der im Jahr 2007 von der DWS Invest GmbH aufgelegte Immobiliendachfonds db ImmoFlex wurde nach eigener Darstellung ein Opfer der Finanzkrise. Die Nachwirkungen der Finanzkrise führten dazu, dass die Anleger immer mehr Anteile an DWS db ImmoFlex zurückgaben, bis der Dachfonds im Mai 2011 über weniger als 5 % flüssige Mittel verfügte. Unterschreitet ein offener Immobilienfonds die 5-%-Schwelle, dann wird der Fonds von Gesetzes wegen geschlossen.

 

Liquidation soll bis 2014 andauern

In den Folgemonaten besserte sich die Lage für den DWS db ImmoFlex nicht. Immobilienfonds, in die der Dachfonds investierte, hatten weiterhin massive Probleme: Die beiden Fonds AXA Immoselect und TMW Immobilien Weltfonds P wurde bereits vorher aufgelöst, die Fonds CS Euroreal und SEB Immoselect waren ebenfalls geschlossen. Allein diese 4 Immobilienfonds stellen rund 44 % des Fondsvolumens dar. Deren Schwäche trug dazu bei, dass eine erfolgreiche Wiedereröffnung des DWS db ImmoFlex als unerreichbar eingestuft wurde und dementsprechend im Dezember 2011 die Auflösung beschlossen wurde.

Die Abwicklung des offenen Immobilienfonds DWS db ImmoFlex soll folgendermaßen ablaufen. Zum 16.11.2012 soll die Fondsverwaltung gekündigt werden und der Fonds DWS db ImmoFlex bis Mai 2014 abgewickelt werden. Die Anleger des DWS db ImmoFlex sollen im Halbjahresrhythmus Zahlungen erhalten. Im November 2012 sollen die Anleger des DWS db ImmoFlex die erste Auszahlung erhalten.

 

Hilfe für Anleger

Anleger, die auf eine erfolgreiche Liquidation des Immobiliendachfonds DWS db ImmoFlex setzen, können nur noch abwarten und hoffen, dass die Auflösung positiv verläuft. Ob dies der Fall sein wird, steht noch in den Sternen. Allerdings müssen die betroffenen Anleger die weitere Entwicklung nicht tatenlos abwarten. Eine rechtliche Überprüfung der Anteile an DWS db ImmoFlex kann mögliche Auswege aus der momentanen Lage aufzeigen.

Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt bereits Anleger des DWS db ImmoFlex. In der Mandantenberatung zeigte sich, dass die Anleger selten über die Risiken aufgeklärt wurden, die mit einer Investition in einen offenen Immobilien(dach)fonds verbunden sind. Insbesondere wurde meist nicht auf die Möglichkeit und die Konsequenzen einer Schließung hingewiesen. Im Gegenteil, der Fonds DWS db ImmoFlex wurde häufig als sichere Kapitalanlage angepriesen.

Sollten Banken oder Anlageberater die Anleger nicht ausreichend aufgeklärt haben, steht eine Haftung wegen Falschberatung im Raum. Diese bietet Anlegern die Möglichkeit, von Anlageberatern oder Banken Schadensersatz zu fordern. Anleger des offenen Immobiliendachfonds DWS db ImmoFlex sollten daher nicht zögern, ihre Beteiligung an dem Fonds rechtlich überprüfen zu lassen.

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